Dienstcode: 1054
Beitrag - Förderung Bonifizierungskonsortium
Antrag auf Beitrag an Bonifizierungskonsortien zur Durchführung von Investitionen.
Wer kann den Dienst nutzen
Die Bonifizierungskonsortien.
Voraussetzungen
Du kannst den Antrag einreichen:
- gemäß Landesgesetz 5/2009 (Kriterien genehmigt durch Beschluss der Landesregierung Nr. 124 vom 07.02.2023);
- auch für die Projektkategorien, die im Beschluss vom 16. April 2024, Nr. 254 aufgeführt sind;
- für alles, was in diesen Richtlinien nicht ausdrücklich anders geregelt ist, gelten die: “Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Bonifizierungskonsortien zur Durchführung von Investitionen” im Anhang zum Beschluss vom 7. Februar 2023, Nr. 124.
Was benötigen Sie
So wird es gemacht
- Lade das Formular für den Antrag, den du stellen möchtest, herunter und fülle es aus;
- reiche die Unterlagen beim Amt für ländliches Bauwesen ein:
- durch PEC, an die Adresse: bonifizierung.bonifica@pec.prov.bz.it;
- oder, in Papierform, nach vorheriger Terminvereinbarung.
So geht es weiter
- Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
- wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per Post;
- falls Unterlagen fehlen, wird Ihnen eine Frist gesetzt, innerhalb derer Sie diese nachreichen müssen;
- der CUP-Code ist für alle Projekte erforderlich;
- die Finanzierung wird durch ein Dekret des Direktors der Abteilung Landwirtschaft genehmigt.
Zeiten und Fristen
- Sie können den Antrag im Zeitraum zwischen dem 1. Februar und dem 30. September eines jeden Jahres einreichen.
- Sie können das ganze Jahr über einen Antrag für Eingriffe an Bonifizierungsgräben und -kanälen, Pumpwerken und Brücken stellen (Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Zivilschutz) - Beschluss der Landesregierung Nr. 824 vom 26.09.2023.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann den Beitrag beantragen?
Nur die Bonifizierungskonsortien können einen Antrag auf diesen Beitrag stellen. Wenn Sie kein solches Konsortium sind, haben Sie keinen Zugang zu dieser Art der Finanzierung.
Wie kann ich den Antrag auf den Beitrag einreichen?
Sie müssen das passende Formular (für strategische Studien oder Investitionen) herunterladen und ausfüllen. Danach können Sie den Antrag auf eine der folgenden Arten einreichen:
- per PEC an die Adresse bonifizierung.bonifica@pec.prov.bz.it;
- ausnahmsweise auch in Papierform, jedoch nur nach Terminvereinbarung, durch persönliche Abgabe im Amt für ländliches Bauwesen.
Wann kann ich den Antrag stellen?
Sie können den Antrag jedes Jahr vom 1. Februar bis zum 30. September stellen. Ausnahme: Wenn das Projekt Kanäle, Entwässerungsgräben, Schöpfwerke oder Brücken betrifft, die mit dem Zivilschutz in Verbindung stehen, kann der Antrag jederzeit im Jahr gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die du auf der Seite Lexbrowser abrufen kannst.
Rechtsgrundlagen:
Zuständige Stelle
Amt für ländliches Bauwesen
Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 51 50 / +39 0471 41 51 51
E-Mail: laendliches.bauwesen@provinz.bz.it/edilizia.rurale@provincia.bz.it
PEC: bonifizierung.bonifica@pec.prov.bz.it
Website: https://agricoltura.provincia.bz.it/de/home
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Telefon: +39 0471 41 51 50 / +39 0471 41 51 51
E-Mail: laendliches.bauwesen@provinz.bz.it/edilizia.rurale@provincia.bz.it
PEC: bonifizierung.bonifica@pec.prov.bz.it
Website: https://agricoltura.provincia.bz.it/de/home
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
