Beschreibung
Hinweis:
Der 29. Mai 2026 ist der Stichtag für die Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse zur Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen.
Da die verfügbaren Mittel erschöpft sind, endet die Antragsfrist für Zuschüsse zur Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen am 29. Mai 2026, gemäß Beschluss Nr. 1056/2025 der Landesregierung.
Nach diesem Stichtag eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eine erneute Einreichung von Anträgen ist ab dem 24. August 2026 möglich.
Vergeben werden Beiträge an Beschäftigte und Arbeitssuchende, die sich in Italien und im Ausland beruflich weiterbilden möchten.
Zugelassen sind Weiterbildungsmaßnahmen, die maximal 500 Unterrichtsstunden dauern und auf die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen abzielen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereiten.
