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Dienstcode: 1053

Beiträge für beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitssuchende, die von der italienischsprachigen Berufsbildung gewährt werden

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Beschreibung

Vergeben werden Beiträge an Beschäftigte und Arbeitssuchende, die sich in Italien und im Ausland beruflich weiterbilden möchten.

Zugelassen sind Weiterbildungsmaßnahmen, die maximal 500 Unterrichtsstunden dauern und auf die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen abzielen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereiten.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, die ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben und die bei einem privaten Arbeitgeber in Südtirol beschäftigt sind.
  • Personen auf Arbeitssuche, die ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben, beim Arbeitsamt gemeldet sind und sofort bereit sind, eine Beschäftigung anzunehmen.

Voraussetzungen

Um Beiträge zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  • die Antragstellenden müssen in Südtirol ansässig sein;
  • der Kurs muss einen eindeutigen beruflichen Zweck haben: Verbesserung der beruflichen Kompetenzen oder Vorbereitung auf eine neue berufliche Tätigkeit;
  • der Kurs muss von dem/der Antragstellenden selbst gewählt und bezahlt werden;
  • die Anmeldegebühr muss mindestens 400 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen;
  • die Beiträge decken bis zu 80 % der Kosten, maximal jedoch 3.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr.

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes einreichen:
  • Antragsformular (Individuelle Antragsformulare);
  • Aktualisierter, datierter und unterschriebener Lebenslauf;
  • Detailliertes Programm (Ziele und Inhalte) des Ausbildungsprogramms;
  • Tagesplan (maximal 8 Stunden mit einer 30-minütigen Pause);
  • Kopie eines gültigen Personalausweises.
  • Nicht-EU-Bürger müssen eine Kopie ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beifügen. Dieses Dokument ist zusammen mit dem Antrag per zertifizierter E-Mail (PEC) an die angegebene Adresse zu senden oder persönlich bei der zuständigen Stelle abzugeben.
Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen.
 

So wird es gemacht

Sie müssen Ihren Antrag vor Kursbeginn einreichen und dabei eine der folgenden Methoden wählen:
  • PEC (zertifizierte elektronische Post) oder E-Mail (normale elektronische Post);
  • direkte Lieferung an das Professional Training Office – Abteilung Italienisches Schulamt;
  • normale Post oder Einschreiben mit Rückschein.

So geht es weiter

Der Antrag wird von einem Ausschuss geprüft, der die Kohärenz zwischen dem gewählten Kurs und dem beruflichen Werdegang überprüft.
Das Ergebnis wird Ihnen in schriftlicher Form mitgeteilt, unter Berücksichtigung der (Anerkannte Beteiligungsquote 2026) pro Stunde.
Die Beiträge werden gewährt, so lange die verfügbaren Mittel reichen.

Am Ende der Weiterbildung müssen Sie einen Antrag stellen, um die Beiträge zu erhalten:
  • Antragsformular (Individuelle Antragsformulare);
  • Die Rechnung und der Zahlungsbeleg (z. B. Banküberweisung) enthalten auch die CUP-Nummer;
  • eine von der veranstaltenden Stelle ausgestellte Teilnahmebestätigung;
  • die vom Veranstalter ausgestellte Teilnahmebestätigung;
  • Formular mit der Erklärung für Steuerabzüge;
  • Modul für integrative Behandlung.

Auf allen Weiterbildungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Banküberweisungen zu deren Bezahlung, muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz 120/2020) die von der zuständigen Behörde mitgeteilte CUP-Nummer angegeben werden. Diese Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Kurses eingereicht werden (eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich, sofern ein begründetes Ansuchen vor Ablauf der Frist eingereicht wird).
Rechnungen und Überweisungen, die vor dem Datum des Beitragsantrags ausgestellt wurden, sind für die Auszahlung der Beihilfe nicht zulässig.
Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

Bitte beachten Sie: Es gibt keine Vorauszahlungen, die Rückerstattung erfolgt erst nach Abschluss des Kurses.

Zeiten und Fristen

  • Stellung des Antrags: spätestens am Tag vor Kursbeginn;
  • Kursbeginn: innerhalb von 60 Tagen nach Stellung des Antrags;
  • Kursabschluss: innerhalb von 24 Monaten;
  • Endabrechnung: innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kurses (auf begründeten Antrag ist eine Verlängerung um weitere 90 Tage möglich, der Antrag muss jedoch vor Ablauf der Frist eingereicht werden).
Ausführliche Informationen finden Sie in der folgenden Anlage: (Anhang A Kriterien für individuelle Beiträge).

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Beiträge für mehrere Kurse im selben Jahr beantragen?

Ja. Jede Person kann im selben Kalenderjahr mehr als einen Antrag stellen, sofern für bereits finanzierte Kurse die Endabrechnung abgeschlossen ist. Für jeden Kurs ist ein separater Antrag erforderlich. Der maximale Gesamtbetrag pro Jahr beträgt 3.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen.

Kann ich mich vor Stellung des Antrags für den Kurs anmelden und bezahlen?

Nein. Der Beitrag wird nur für Kurse gewährt, die nach Stellung des Antrags beginnen. Wenn Sie die Zahlung im Voraus leisten oder Rechnungen einreichen, die vor Stellung des Antrags datiert sind, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Beitrag für den gesamten Kurs.

Welche Arten von Kursen werden gefördert?

Zugelassen sind berufsbildende Kurse:
  • zur Verbesserung der Kompetenzen im eigenen Arbeitsbereich;
  • zur Vorbereitung auf eine neue berufliche Laufbahn.