Der Antrag wird von einem Ausschuss geprüft. Dieser überprüft, ob der gewählte Kurs mit Ihrem beruflichen Werdegang übereinstimmt. Das Ergebnis wird Ihnen in schriftlicher Form mitgeteilt, unter Berücksichtigung der (Anerkannte Beteiligungsquote 2026) pro Stunde. Die Beiträge werden gewährt, solange finanzielle Mittel verfügbar sind.
Nach Abschluss der Weiterbildung müssen Sie einen Antrag auf Auszahlung des Beitrags stellen. Reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:
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Antragsformular;
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Rechnung und Zahlungsnachweis (z. B. Banküberweisung) mit Angabe der CUP-Nummer;
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Teilnahmebestätigung, ausgestellt von der veranstaltenden Einrichtung;
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Bescheinigung über die Teilnahme, ausgestellt von der veranstaltenden Einrichtung;
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Formular mit der Erklärung für Steuerabzüge;
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Formular für integrative Behandlung.
Auf allen Unterlagen zur Weiterbildung, einschließlich der Rechnungen und Banküberweisungen für deren Bezahlung, muss gemäß Gesetz 120/2020 die von der zuständigen Behörde mitgeteilte CUP-Nummer angegeben werden. Sie müssen diese Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Kurses eingereicht werden. Eine Fristverlängerung von weiteren 90 Tagen ist möglich, wenn Sie vor Ablauf der Frist ein begründetes Ansuchen stellen.
Rechnungen und Überweisungen, die vor dem Datum des Beitragsantrags ausgestellt wurden, werden für die Auszahlung des Beitrages nicht berücksichtigt.
Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.
Bitte beachten Sie: Es sind keine Vorauszahlungen vorgesehen. Die Rückerstattung erfolgt erst nach Abschluss des Kurses.