Der Antrag wird von einem Ausschuss geprüft, der die Kohärenz zwischen dem gewählten Kurs und dem beruflichen Werdegang überprüft.
Das Ergebnis wird Ihnen in schriftlicher Form mitgeteilt, unter Berücksichtigung der (
Anerkannte Beteiligungsquote 2026) pro Stunde.
Die Beiträge werden gewährt, so lange die verfügbaren Mittel reichen.
Am Ende der Weiterbildung müssen Sie einen Antrag stellen, um die Beiträge zu erhalten:
- Antragsformular (Individuelle Antragsformulare);
- Die Rechnung und der Zahlungsbeleg (z. B. Banküberweisung) enthalten auch die CUP-Nummer;
- eine von der veranstaltenden Stelle ausgestellte Teilnahmebestätigung;
- die vom Veranstalter ausgestellte Teilnahmebestätigung;
- Formular mit der Erklärung für Steuerabzüge;
- Modul für integrative Behandlung.
Auf allen Weiterbildungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Banküberweisungen zu deren Bezahlung, muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz 120/2020) die von der zuständigen Behörde mitgeteilte CUP-Nummer angegeben werden. Diese Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Kurses eingereicht werden (eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich, sofern ein begründetes Ansuchen vor Ablauf der Frist eingereicht wird).
Rechnungen und Überweisungen, die vor dem Datum des Beitragsantrags ausgestellt wurden, sind für die Auszahlung der Beihilfe nicht zulässig.
Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.
Bitte beachten Sie: Es gibt keine Vorauszahlungen, die Rückerstattung erfolgt erst nach Abschluss des Kurses.