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Dienstcode: 1052

Beiträge für Arbeitnehmerorganisationen

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für Investitionen oder Mieten an Vereinigungen und öffentliche und private Einrichtungen.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Vereinigungen und öffentliche und private Einrichtungen, die in Südtirol tätig sind.
 

Voraussetzungen

  • Die Anzahl der Mitglieder muss bei mindestens 5.000 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen liegen;
  • Sie haben als institutionelles Ziel, in Südtirol Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durchzuführen und deren Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern.


So wird es gemacht

Senden Sie Ihren Antrag per PEC an folgende Adresse: arbeit.lavoro@pec.prov.bz.it oder geben Sie ihn persönlich im Verwaltungsamt Arbeitsmarkt ab.
Dem Antrag ist eine Stempelmarke zu 16,00 Euro anzubringen.
 


Zeiten und Fristen

  • 15. November für das Folgejahr.
  • Die Abrechnung muss bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt, vorgelegt werden.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Beitragsantrag eingereicht werden?

Die Beitragsanträge für Investitionen und Mieten müssen beim Verwaltungsamt Arbeitsmarkt bis zum 15. November des Jahres eingereicht werden, das jenem vorangeht, in dem die Investitionen getätigt werden und die Mieten fällig sind. Unvollständige und nicht innerhalb der festgesetzten Fristen vervollständigte Anträge werden von Amts wegen archiviert.

Welche Investitionsausgaben sind nicht förderfähig?

Nicht zulässig sind Investitionen und Ausgaben für:
  • Verbrauchsmaterial (außer im Rahmen von Leasing-/Mietverträgen) und Ausrüstungen;
  • Kleingeräte;
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten;
  • abzugsfähige Steuern;
  • Erwerb der Bezirkssitze des Vereins oder der Einrichtung.