Dienstcode: 1052
Beiträge für Arbeitnehmerorganisationen
Gewährung von Beiträgen für Investitionen oder Mieten an Vereinigungen und öffentliche und private Einrichtungen.
Wer kann den Dienst nutzen
Vereinigungen und öffentliche und private Einrichtungen, die in Südtirol tätig sind.
Voraussetzungen
- Die Anzahl der Mitglieder muss bei mindestens 5.000 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen liegen;
- Sie haben als institutionelles Ziel, in Südtirol Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durchzuführen und deren Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Was benötigen Sie
Antrag auf Gewährung des Beitrags: Investitionen und Mieten - Beitragsantrag;
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke zu 16,00 Euro anzubringen.
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke zu 16,00 Euro anzubringen.
So wird es gemacht
Senden Sie Ihren Antrag per PEC an folgende Adresse: arbeit.lavoro@pec.prov.bz.it oder geben Sie ihn persönlich im Verwaltungsamt Arbeitsmarkt ab.
Dem Antrag ist eine Stempelmarke zu 16,00 Euro anzubringen.
Dem Antrag ist eine Stempelmarke zu 16,00 Euro anzubringen.
So geht es weiter
Nach der Gewährungsmaßnahme müssen Sie den Antrag auf Auszahlung zusammen mit der Rechnungslegung auf die gleiche Weise mit den entsprechenden Formularen einreichen: Investitionen und Mieten - Antrag auf Auszahlung und Rechnungslegung - Anlage A
Zeiten und Fristen
- 15. November für das Folgejahr.
- Die Abrechnung muss bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt, vorgelegt werden.
Häufig gestellte Fragen
Bis wann muss der Beitragsantrag eingereicht werden?
Die Beitragsanträge für Investitionen und Mieten müssen beim Verwaltungsamt Arbeitsmarkt bis zum 15. November des Jahres eingereicht werden, das jenem vorangeht, in dem die Investitionen getätigt werden und die Mieten fällig sind. Unvollständige und nicht innerhalb der festgesetzten Fristen vervollständigte Anträge werden von Amts wegen archiviert.
Welche Investitionsausgaben sind nicht förderfähig?
Nicht zulässig sind Investitionen und Ausgaben für:
- Verbrauchsmaterial (außer im Rahmen von Leasing-/Mietverträgen) und Ausrüstungen;
- Kleingeräte;
- Kunstgegenstände und Antiquitäten;
- abzugsfähige Steuern;
- Erwerb der Bezirkssitze des Vereins oder der Einrichtung.
Rechtliche Grundlagen
-->Zuständige Stelle
Verwaltungsamt Arbeitsmarkt
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen.E-Mail: vam@provinz.bz.it
PEC: arbeit.lavoro@pec.prov.bz.it
Website: arbeit.provinz.bz.it/ams
Telefon: +39 0471 41 85 00
Parteienverkehr
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:30 Uhr.
