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Dienstcode: 1051

Beiträge für Weiterbildungsanbieter, die von der italienischsprachigen Berufsbildung gewährt werden

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Beschreibung

Vergeben werden Beiträge an Weiterbildungsanbieter, die Kurse für Beschäftigte und Arbeitssuchende anbieten.
Zugelassen sind Kurse mit fach- und berufsbezogenen Inhalten. Diese müssen laut Satzung die berufliche Aus- und Weiterbildung vorsehen. Die Kurse haben eine Dauer von maximal 500 Unterrichtsstunden. Diese können in Form von Präsenz- oder Fernunterrichtsform stattfinden.

Wer kann den Dienst nutzen

Öffentliche und private Einrichtungen, Bildungsträger, bilaterale Einrichtungen, Berufsverbände und Berufskammern, die Weiterbildungskurse für Beschäftigte und arbeitssuchende Personen anbieten.
Die Mitarbeitenden der antragstellenden Einrichtung dürfen nicht an den geförderten Kursen teilnehmen.

Voraussetzungen

Die Weiterbildung muss technische und berufliche Kompetenzen betreffen. Es ist die Teilnahme von mindestens 8 Personen erforderlich, vorbehaltlich begründeter Ausnahmen.
Folgende Kategorien sind förderfähig:
  • Lehrkräfte, Trainerinnen und Trainer, intern oder extern;
  • Tutorentätigkeit, interne oder externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
  • Miete von didaktischen Ausstattungen;
  • Miete von Unterrichtsräumen.

Was benötigen Sie

Füllen Sie das Antragsformular und die Anlagen aus. Sie können Sie beim Amt für berufliche Weiterbildung anfordern.
Und kaufen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro.

So wird es gemacht

Sie müssen Ihren Antrag vor Kursbeginn einreichen und dabei eine der folgenden Methoden wählen:
  • PEC (zertifizierte elektronische Post);
  • Online-Dienste der Provinz mittels SPID oder provinziale Dienstleistungskarte.

So geht es weiter

Der Antrag wird von einer Kommission geprüft, die die Übereinstimmung zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens bewertet.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Die Beiträge werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt.
Der maximale Beitrag beträgt 30.000 Euro pro Antrag. Jeder Bildungsträger kann im Kalenderjahr mehrere Förderanträge stellen.

Der Beitrag variiert je nach Unternehmensgröße:
  • 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
  • 60 % für mittlere Unternehmen;
  • 50 % für Großunternehmen.
Nach Abschluss der Weiterbildung sind für die Auszahlung des Beitrags das Abrechnungsformular und die Anlagen vorzulegen. Sie können sie beim Amt für berufliche Weiterbildung anfordern.
Auf sämtlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Weiterbildung, einschließlich Rechnungen und der entsprechenden Zahlungsüberweisungen, muss gemäß gesetzlicher Verpflichtung (Gesetz 120/2020) die vom zuständigen Amt vergebene CUP-Nummer angegeben werden.
Für die Auszahlung der Beiträge sind Rechnungen und entsprechende Überweisungen, die vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurden, nicht zulässig.
Diese Unterlagen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Kursende eingereicht werden (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

Achtung: Es sind keine Vorauszahlungen vorgesehen; die Rückerstattung erfolgt ausschließlich nach Abschluss des Kurses.

Zeiten und Fristen

  • Stellung des Antrags: spätestens zehn Tage vor Kursbeginn
  • Kursbeginn: innerhalb von 120 Tagen nach Stellung des Antrags.
  • Kursabschluss: innerhalb desselben Kalenderjahres.
  • Endabrechnung: innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses (auf begründeten Antrag ist eine Verlängerung um weitere 90 Tage möglich, der Antrag muss jedoch vor Ablauf der Frist eingereicht werden).
Ausführliche Informationen finden Sie in der folgenden Anlage: Anhang B Kriterien für Beiträge.
 

Häufig gestellte Fragen

Können wir von den Teilnehmenden eine Teilnahmegebühr verlangen?

Ja, jedoch darf die Summe aus öffentlichem Beitrag und privaten Einnahmen die gesamten abgerechneten Kosten nicht überschreiten.

Kann unser Personal an den Kursen teilnehmen?

Nein. Die Mitarbeitenden der den Kurs organisierenden Einrichtung dürfen nicht zu den geförderten Teilnehmenden gehören.

Wie viele Kurse kann ich pro Jahr organisieren?

Es können mehrere Anträge gestellt werden.

Wie viele Personen können teilnehmen?

Mindestens 8 Personen pro Antrag.

Kann ich mit der Bezahlung des Kurses vor Antragstellung beginnen?

Nein. Der Beitrag wird nur für Kurse gewährt, die nach Einreichung des Antrags beginnen. Erfolgt eine Vorauszahlung oder werden Rechnungen mit einem Datum vor der Antragstellung eingereicht, geht der Anspruch auf den Beitrag für den gesamten Kurs verloren.