Eine Kommission prüft den Antrag und bewertet die Übereinstimmung des gewählten Kurses mit den Tätigkeiten des Unternehmens.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Der maximale Beitrag beträgt 30.000 Euro pro Antrag und wird bis zur Ausschöpfung
der verfügbaren Mittel gewährt. Jeder Bildungsträger kann im Kalenderjahr mehrere Förderanträge stellen.
Die Beitragshöhe variiert
je nach Unternehmensgröße:
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70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
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60 % für mittlere Unternehmen;
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50 % für Großunternehmen.
Nach Abschluss der Weiterbildung sind für die Auszahlung des Beitrags folgende Unterlagen vorzulegen:
Auf allen Unterlagen zur Weiterbildung, einschließlich der Rechnungen und Banküberweisungen für deren Bezahlung, muss die
CUP-Nummer angegeben werden. Die zuständige Behörde teilt Ihnen diese Nummer mit. Die Angabe ist gesetzlich vorgeschrieben
gemäß Gesetz 120/2020.
Sie müssen diese Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kurses einreichen. Eine
Fristverlängerung von weiteren 90 Tagen ist möglich, wenn Sie vor Ablauf der Frist ein begründetes Ansuchen stellen.
Nach
Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.
Bitte beachten Sie: Es sind keine Vorauszahlungen vorgesehen. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich nach Abschluss des
Kurses.