Der Antrag wird von einer Kommission geprüft, die die Übereinstimmung zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens bewertet.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Die Beiträge werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt.
Der maximale Beitrag beträgt 30.000 Euro pro Antrag. Jeder Bildungsträger kann im Kalenderjahr mehrere Förderanträge stellen.
Der Beitrag variiert je nach Unternehmensgröße:
- 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
- 60 % für mittlere Unternehmen;
- 50 % für Großunternehmen.
Nach Abschluss der Weiterbildung sind für die Auszahlung des Beitrags das Abrechnungsformular und die Anlagen vorzulegen. Sie können sie beim Amt für berufliche Weiterbildung anfordern.
Auf sämtlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Weiterbildung, einschließlich Rechnungen und der entsprechenden Zahlungsüberweisungen, muss gemäß gesetzlicher Verpflichtung (Gesetz 120/2020) die vom zuständigen Amt vergebene CUP-Nummer angegeben werden.
Für die Auszahlung der Beiträge sind Rechnungen und entsprechende Überweisungen, die vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurden, nicht zulässig.
Diese Unterlagen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Kursende eingereicht werden (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.
Achtung: Es sind keine Vorauszahlungen vorgesehen; die Rückerstattung erfolgt ausschließlich nach Abschluss des Kurses.