Beschreibung
Hinweis
Der 29. Mai 2026 ist der Stichtag für die Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse zur Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen ist.
Da die verfügbaren Mittel erschöpft sind, endet die Antragsfrist für Zuschüsse zur Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen gemäß Beschluss Nr. 1056/2025 des Provinzrats am 29. Mai 2026.
Nach diesem Stichtag eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eine erneute Einreichung von Anträgen ist ab dem 24. August 2026 möglich.
Die Beiträge werden an Bildungsträger vergeben, die arbeitsbezogene Weiterbildungskurse für Beschäftigte und arbeitssuchende Personen anbieten.
Zulässig sind Kurse mit beruflichem Inhalt, die eine Aus- und Weiterbildung mit einer maximalen Dauer von 500 Unterrichtsstunden vorsehen.
