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Dienstcode: 1051

Beiträge für Weiterbildungsanbieter, die von der italienischsprachigen Berufsbildung gewährt werden

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Beschreibung

Die Beiträge werden an Bildungsträger vergeben, die arbeitsbezogene Weiterbildungskurse für Beschäftigte und arbeitssuchende Personen anbieten.

Zulässig sind Kurse mit beruflichem Inhalt, die eine Aus- und Weiterbildung vorsehen. Die Kurse dürfen höchstens 500 Unterrichtsstunden umfassen.


Wer kann den Dienst nutzen

Öffentliche und private Einrichtungen, Bildungsträger, bilaterale Einrichtungen, Berufsverbände und Berufskammern, die Weiterbildungskurse für Beschäftigte und arbeitssuchende Personen anbieten.
Die Mitarbeitenden der antragstellenden Einrichtung dürfen nicht an den geförderten Kursen teilnehmen.

Voraussetzungen

Für die Beantragung des Beitrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Weiterbildung muss technische und berufliche Kompetenzen betreffen;
  • Teilnahme von mindestens 8 Personen, vorbehaltlich begründeter Ausnahmen.
Folgende Ausgabenkategorien sind förderfähig:
  1. Lehrkräfte, Trainerinnen/Trainer (intern oder extern);
  2. Tutorentätigkeit (interne oder externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter);
  3. Miete von didaktischen Ausstattungen;
  4. Miete von Unterrichtsräumen.

Was benötigen Sie

Legen Sie für die Beantragung des Beitrags das Antragsformular und Anlagen Behördenformulare vor.

Kaufen Sie außerdem eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro.


So wird es gemacht

Der Antrag ist vor Beginn des Kurses einzureichen und kann auf folgende Weise übermittelt werden:
  • zertifizierte elektronische Post (PEC).

So geht es weiter

Eine Kommission prüft den Antrag und bewertet die Übereinstimmung des gewählten Kurses mit den Tätigkeiten des Unternehmens. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Der maximale Beitrag beträgt 30.000 Euro pro Antrag und wird bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt. Jeder Bildungsträger kann im Kalenderjahr mehrere Förderanträge stellen.

Die Beitragshöhe variiert je nach Unternehmensgröße:

  • 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;

  • 60 % für mittlere Unternehmen;

  • 50 % für Großunternehmen.

Nach Abschluss der Weiterbildung sind für die Auszahlung des Beitrags folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Abrechnungsformular und Anlagen

Auf allen Unterlagen zur Weiterbildung, einschließlich der Rechnungen und Banküberweisungen für deren Bezahlung, muss die CUP-Nummer angegeben werden. Die zuständige Behörde teilt Ihnen diese Nummer mit. Die Angabe ist gesetzlich vorgeschrieben gemäß Gesetz 120/2020.
Sie müssen diese Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kurses einreichen. Eine Fristverlängerung von weiteren 90 Tagen ist möglich, wenn Sie vor Ablauf der Frist ein begründetes Ansuchen stellen.
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

Bitte beachten Sie: Es sind keine Vorauszahlungen vorgesehen. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich nach Abschluss des Kurses.


Zeiten und Fristen

  • Einreichung des Antrags: spätestens am Tag vor Kursbeginn;
  • Kursbeginn: innerhalb von 60 Tagen ab Antragstellung;
  • Kursabschluss: innerhalb von 12 Monaten;
  • Endabrechnung: innerhalb von 60 Tagen nach Kursende (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).
Alle Details erfahren Sie in der Anhang B.

Häufig gestellte Fragen

Können wir von den Teilnehmenden eine Teilnahmegebühr verlangen?

Ja, jedoch darf die Summe aus öffentlichem Beitrag und privaten Einnahmen die gesamten abgerechneten Kosten nicht überschreiten.

Kann unser Personal an den Kursen teilnehmen?

Nein. Die Mitarbeitenden der den Kurs organisierenden Einrichtung dürfen nicht zu den geförderten Teilnehmenden gehören.

Wie viele Kurse kann ich pro Jahr organisieren?

Es können mehrere Anträge gestellt werden.

Wie viele Personen können teilnehmen?

Mindestens 8 Personen pro Antrag.

Kann ich mit der Bezahlung des Kurses vor Antragstellung beginnen?

Nein. Der Beitrag wird nur für Kurse gewährt, die nach Einreichung des Antrags beginnen. Erfolgt eine Vorauszahlung oder werden Rechnungen mit einem Datum vor der Antragstellung eingereicht, geht der Anspruch auf den Beitrag für den gesamten Kurs verloren.