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Dienstcode: 1051

Beiträge für Weiterbildungsanbieter, die von der italienischsprachigen Berufsbildung gewährt werden

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Beschreibung

Die Beiträge werden an Bildungsträger vergeben, die arbeitsbezogene Weiterbildungskurse für Beschäftigte und arbeitssuchende Personen anbieten.

Zulässig sind Kurse mit beruflichem Inhalt, die eine Aus- und Weiterbildung mit einer maximalen Dauer von 500 Unterrichtsstunden vorsehen.

Wer kann den Dienst nutzen

Öffentliche und private Einrichtungen, Bildungsträger, bilaterale Einrichtungen, Berufsverbände und Berufskammern, die Weiterbildungskurse für Beschäftigte und arbeitssuchende Personen anbieten.
Die Mitarbeitenden der antragstellenden Einrichtung dürfen nicht an den geförderten Kursen teilnehmen.

Voraussetzungen

Für die Beantragung des Beitrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Weiterbildung muss technische und berufliche Kompetenzen betreffen;
  • Teilnahme von mindestens 8 Personen, vorbehaltlich begründeter Ausnahmen.
Folgende Ausgabenkategorien sind förderfähig:
  1. Lehrkräfte, Trainerinnen/Trainer (intern oder extern);
  2. Tutorentätigkeit (interne oder externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter);
  3. Miete von didaktischen Ausstattungen;
  4. Miete von Unterrichtsräumen.

Was benötigen Sie

Für die Beantragung des Beitrags sind vorzulegen:
  • Antragsformular und Anlagen (anzufordern beim Amt für berufliche Weiterbildung).
Es ist eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro zu erwerben.

So wird es gemacht

Der Antrag ist vor Beginn des Kurses einzureichen und kann auf folgende Weise übermittelt werden:
  • zertifizierte elektronische Post (PEC).

So geht es weiter

Der Antrag wird von einer Kommission geprüft, die die Übereinstimmung zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens bewertet.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Die Beiträge werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt.
Der maximale Beitrag beträgt 30.000 Euro pro Antrag. Jeder Bildungsträger kann im Kalenderjahr mehrere Förderanträge stellen.

Der Beitrag variiert je nach Unternehmensgröße:
  • 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
  • 60 % für mittlere Unternehmen;
  • 50 % für Großunternehmen.
Nach Abschluss der Weiterbildung sind für die Auszahlung des Beitrags vorzulegen:
  • Abrechnungsformular und Anlagen (anzufordern beim Amt für berufliche Weiterbildung).
Auf sämtlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Weiterbildung, einschließlich Rechnungen und der entsprechenden Zahlungsüberweisungen, muss gemäß gesetzlicher Verpflichtung (Gesetz 120/2020) die vom zuständigen Amt vergebene CUP-Nummer angegeben werden.
Für die Auszahlung der Beiträge sind Rechnungen und entsprechende Überweisungen, die vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurden, nicht zulässig.
Diese Unterlagen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Kursende eingereicht werden (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

Achtung: Es sind keine Vorauszahlungen vorgesehen; die Rückerstattung erfolgt ausschließlich nach Abschluss des Kurses.

Zeiten und Fristen

  • Einreichung des Antrags: spätestens am Tag vor Kursbeginn;
  • Kursbeginn: innerhalb von 60 Tagen ab Antragstellung;
  • Kursabschluss: innerhalb von 12 Monaten;
  • Endabrechnung: innerhalb von 60 Tagen nach Kursende (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).
 
Für alle Details wird auf folgende Anlage verwiesen: Anhang D.

 

Häufig gestellte Fragen

Können wir von den Teilnehmenden eine Teilnahmegebühr verlangen?

Ja, jedoch darf die Summe aus öffentlichem Beitrag und privaten Einnahmen die gesamten abgerechneten Kosten nicht überschreiten.

Kann unser Personal an den Kursen teilnehmen?

Nein. Die Mitarbeitenden der den Kurs organisierenden Einrichtung dürfen nicht zu den geförderten Teilnehmenden gehören.

Wie viele Kurse kann ich pro Jahr organisieren?

Es können mehrere Anträge gestellt werden.

Wie viele Personen können teilnehmen?

Mindestens 8 Personen pro Antrag.

Kann ich mit der Bezahlung des Kurses vor Antragstellung beginnen?

Nein. Der Beitrag wird nur für Kurse gewährt, die nach Einreichung des Antrags beginnen. Erfolgt eine Vorauszahlung oder werden Rechnungen mit einem Datum vor der Antragstellung eingereicht, geht der Anspruch auf den Beitrag für den gesamten Kurs verloren.