Beschreibung
Ein Beitrag zur Unterstützung der Rentenversicherungsbeiträge für Zeiten, die der Betreuung und Erziehung von Kindern oder vollzeit anvertrauten Minderjährigen gewidmet sind.

Ein Beitrag zur Unterstützung der Rentenversicherungsbeiträge für Zeiten, die der Betreuung und Erziehung von Kindern oder vollzeit anvertrauten Minderjährigen gewidmet sind.
Personen, die folgende Minderjährige pflegen:
Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 70 %: Im privaten Sektor steht der Beitrag ab dem vierten Monat bis zum fünften Lebensjahr der Kinder zu oder ab dem vierten Monat bis fünf Jahre nach dem Adoptionsdatum.
Die Kinder müssen mit Ihnen zusammenleben und während des gesamten Zeitraums, für den Sie den Beitrag beantragen, in Ihrer offiziellen Meldebescheinigung aufscheinen. Im Falle einer Vollzeitpflege ist es nicht erforderlich, in der Meldebescheinigung aufgeführt zu sein.
Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
Wenn Sie ein Freiberufler oder eine Freiberuflerin sind und bei einer Berufskasse eingetragen sind, müssen Sie eine Kopie der Mitteilung Ihrer Berufskasse beifügen, die die für den beantragten Beitragszeitraum eingezahlten Beträge bestätigt;
Wenn Sie ein Teilzeitbeschäftigter oder eine Teilzeitbeschäftigte sind und freiwillige Einzahlungen geleistet haben, müssen Sie die INPS-Genehmigung für freiwillige Einzahlungen und Kopien der Zahlungsbelege beifügen;
Wenn Sie rückständige freiwillige Einzahlungen geleistet haben, müssen Sie die INPS-Genehmigung für freiwillige Einzahlungen und Kopien der Zahlungsbelege beifügen;
Wenn Sie sich um ein anvertrautes minderjähriges Kind kümmern, müssen Sie eine Kopie der vom zuständigen Sozialbezirk ausgestellten Bescheinigung beifügen;
Wenn Sie ein minderjähriges Kind adoptiert haben, müssen Sie den Beschluss des Jugendgerichts beifügen.
Die Kosten für den Dienst betragen 16 Euro, entsprechend dem Wert der Stempelmarke.
Sie können den Antrag ausschließlich bei einem Patronat stellen, indem Sie diese Schritte befolgen:
Der regionale Beitrag wird bis zur Ausschöpfung des maximalen Gesamtbetrags gewährt, der für jedes betreute Kind zusteht.
Wenn der regionale Beitrag für nicht übereinstimmende Zeiträume für die Betreuung desselben Kindes beantragt wird:Bis wann müssen Sie den Antrag einreichen?
Ja, Sie können es ändern, indem Sie das folgende Formular ausfüllen: Abänderung der Zahlungsmodalität und es an die E-Mail-Adresse des ASWE-Büros senden: aswe.asse@provincia.bz.it oder per PEC: aswe.asse@pec.prov.bz.it.
Der Beitrag richtet sich an Eltern von Kindern ab dem vierten Monat bis zum dritten Lebensjahr oder, im Falle einer Adoption, bis zu drei Jahre nach dem Adoptionsdatum. Er steht auch Eltern von vollzeitlich betreuten Minderjährigen ohne Altersbeschränkung zur Verfügung, sofern sie mit dem Antragsteller zusammenleben. Für Teilzeitbeschäftigte im privaten Sektor wird der Beitrag bis zum fünften Lebensjahr des Kindes verlängert.
Sie müssen den Antrag ausschließlich über ein Patronat einreichen. Dieser muss von einem Personalausweis, einer Stempelmarke und gegebenenfalls spezifischen Anhängen - wie dem Nachweis der Einzahlungen in den Rentenfonds oder der Dokumentation zur Anvertrauung oder Adoption des Minderjährigen - begleitet sein.
Der Höchstbetrag, den Sie erhalten können, hängt von der Art der Arbeit ab, die Sie ausüben. Zum Beispiel können Hausfrauen und Arbeitnehmer in Elternzeit bis zu 9.000 Euro pro Jahr für maximal 18.000 Euro pro Kind erhalten, während Selbständige bis zu 4.000 Euro pro Jahr erhalten können. Darüber hinaus können Teilzeitbeschäftigte, die bis zu 70 % arbeiten, einen maximalen Jahresbetrag von 4.500 Euro erhalten.
Ist der Beitrag mit anderen Leistungen und Urlauben kumulierbar?
Ja, der Beitrag ist kumulierbar:
Im Falle des Ablebens der antragstellenden Person können die Erben sich über die noch zustehenden und nicht ausgezahlten Beträge erkundigen und diese beantragen.
Bitte nehmen Sie in diesem Falle Kontakt zu unserem Büro auf.
Der Dienst wird durch die Vorschriften der Provinz Bozen und die Regionalen Normen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser näher einsehen können.
Die einschlägigen Vorschriften sind:
Sie können die Datenschutzinformationen einsehen.
Sie können Informationen zu Verfahrensdauer, Verfahrensverantwortliche, Ersatzbefugnis bei Untätigkeit und Verwaltungs- und gerichtlichen Schutzmaßnahmen unter folgendem Link einsehen: Verwaltungstätigkeiten und Verfahren.