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Dienstcode: 1043

Beiträge für Aus- und Fortbildung im Sportbereich

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Beschreibung

Das Land gewährt Beiträge für die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern, Funktionärinnen und Funktionären sowie Athletinnen und Athleten im Bereich Sport.
 

Wer kann den Dienst nutzen

  • CONI/CIP-Sportfachverbände (FSN und FSP, DSA und DSP) und CONI/CIP-Sportförderungskörperschaften (EPS und EPP)
  • Amateursportvereine und -gesellschaften

Voraussetzungen

Einen Beitrag beantragen können Körperschaften, die:

  • mindestens ein Tätigkeitsjahr nachweisen;
  • angemessene Eigenmittel haben.
Nicht zugelassen werden:
  • Vorhaben einzelner Vereine, wenn die Teilnahme nicht auch für Nicht-Mitglieder offen ist;
  • Vorhaben mit evidenter Eigenfinanzierungskapazität, insbesondere durch hohe Teilnahme- oder Eintrittsgebühren;
  • Vorhaben mit zugelassener Ausgabe unter 5.000 €;
  • Aus- und Fortbildungen, die vor Einreichung des Antrags durchgeführt wurden oder begonnen haben;
  • Aus- und Fortbildungen zur Erlangung der Eignung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

Nicht termingerecht eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
 


Was benötigen Sie

Sie können den Beitrag ausschließlich online im myCIVIS-Portal beantragen. Dafür können Sie sich im Portal anmelden und in Ihrem Profil eine Vertretung anfordern, um im Auftrag der Körperschaft den Antrag auf Beitrag ausfüllen zu können. Es genügt, diese Vertretung nur einmal für jede Körperschaft und gegebenenfalls für jeden Dienst anzufordern; sie ist dann bis auf Widerruf gültig.
Sie müssen die Vertretung mindestens 15 Arbeitstage vor Ablauf der vorgesehenen Frist für die Einreichung des Beitragsantrags anfordern, damit alle Schritte rechtzeitig abgewickelt werden können.

Sofern keine Befreiung vorgesehen ist, ist eine Stempelmarke zu 16 € erforderlich.

 

So wird es gemacht

Sie können den Beitragsantrag online einreichen, indem Sie auf das myCIVIS-Portal gehen, sich mittels SPID oder CIE einloggen und den entsprechenden Dienst sowie die zutreffende Vertretung auswählen.
Füllen Sie den Beitragsantrag vollständig aus:
  • Antragstellerin bzw. Antragsteller;
  • verschiedene Erklärungen (Richtigkeit der Angaben, Kommunikation mit dem Amt für Sport, allgemeine Unterlagen, Vorsteuereinbehalt);
  • Informationen über die Körperschaft;
  • Programm der Aus- und Fortbildung;
  • Finanzierungsplan.
 
 
 

So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Beitragsantrag;
  2. Sie erhalten an der Mailadresse, die Sie für die Mitteilungen angegeben haben, eine Versandbestätigung und die Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens für die Gewährung eines Beitrags für die Aus und Fortbildung im Bereich Sport;
  3. Auch alle weiteren Mitteilungen (die eventuelle Aufforderung zur Ergänzung, die Gewährung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags) erfolgen über diese Mailadresse;
  4. Reichen Sie innerhalb der vorgesehenen Fristen den Antrag auf Auszahlung des Beitrags für die Aus- und Fortbildung im Bereich Sport über myCIVIS ein. Berücksichtigen Sie auch die Anleitung für die Auszahlung.
    1. Füllen Sie den Auszahlungsantrag vollständig aus:
  • Antragstellerin bzw. Antragsteller;
  • Informationen über den gewährten Beitrag;
  • verschiedene Erklärungen (Richtigkeit der Angaben, Bestehen der Voraussetzungen, Verwirklichung, Belege, weitere Beiträge);
  • Abschlussbericht;
  • effektive Ausgaben und Einnahmen – das Defizit darf nicht geringer als der gewährte Beitrag sein und dieser darf 80 % der Gesamtausgaben nicht überschreiten.
 
    1. Die Ausgabenbelege müssen:
  • den geltenden Gesetzesbestimmungen entsprechen;
  • auf den Namen der bzw. des Antragstellenden lauten;
  • quittiert sein, mit Angabe des Datums der geleisteten Zahlung – es gilt das Kassenprinzip.
 
    1. Für die Anerkennung der getätigten Ausgaben nicht zulässig sind:
  • Lotteriepreise;
  • Spenden und andere Solidaritätsbeiträge;
  • Repräsentationsausgaben;
  • absetzbarer MwSt.-Betrag;
  • Passivzinsen;
  • Bilanzfehlbetrag der Vorjahre;
  • Abschreibungen;
  • Rückstellungen für zukünftige Ankäufe;
  • Verzugszinsen sowie Buß- und Strafgelder;
  • Ankauf von Gütern, die für den Wiederverkauf bestimmt sind;
  • Ausgaben, die mit der Zweckbestimmung des Förderbetrages nicht unmittelbar zusammenhängen;
  • nicht ausreichend belegte und abgerechnete Ausgaben;
  • nicht direkt mit dem zur Förderung zugelassenen Vorhaben zusammenhängende Ausgaben;
  • Fahrtspesen sowie Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung und andere Ausgaben, deren Höhe nicht angemessen ist;
  • Ausgaben für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen außerhalb Südtirol, mit Ausnahme von Fahrtkosten und Teilnahmegebühren bis maximal 500 €;
  • vor dem Datum des Beitragsgesuchs getätigte Ausgaben.
    1. Als Ausgaben zulässig sind belegte ehrenamtliche Leistungen, im Maximalausmaß von 25% der abrechenbaren Ausgaben. Listen Sie diese Leistungen detailliert auf, indem Sie sowohl das Detail der Einzelpersonen als auch die zusammenfassende Gesamtaufstellung ausfüllen.
    1. Die abzurechnende Summe entspricht 80% der im Beitragsantrag veranschlagten Gesamtausgabe.
 
  1. Die zuständige Landesverwaltung ist angehalten, stichprobenartige Kontrollen der genehmigten Anträge durchzuführen, im Sinne des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung.

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Beitragsantrag innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres einreichen.

In der Regel müssen Sie den Auszahlungsantrag innerhalb 30. Juni des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres einreichen. In jedem Fall muss er zwingend bis zum Ende des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres eingereicht werden.
 

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich einen Beitragsantrag nach der Frist einreiche?

Wird ein Beitragsantrag nach dem 31. Jänner eingereicht, kann er nicht berücksichtigt werden.
 

Was passiert, wenn ich einen Auszahlungsantrag nach der Frist einreiche?

Wird ein Auszahlungsantrag nicht bis zum Ende des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres eingereicht, erlischt das Anrecht auf den Beitrag.
 

Was passiert, wenn ich einen Beitrags- oder Auszahlungsantrag zwar innerhalb der Frist aber an eine falsche Mailadresse schicke und es erst nach Ablauf der Frist merke?

Handelt es sich um eine bestehende Mailadresse des Landes, von der aus das Mail an das Amt für Sport weitergeleitet werden kann, gilt das ursprüngliche Versanddatum. Handelt es sich hingegen um eine nicht existierende Mailadresse – einschließlich bestehender, aber falsch geschriebener Adressen – oder um eine Mailadresse außerhalb der Landesverwaltung, gilt die Mitteilung als nicht zugestellt.