Was versteht man unter im Haushalt tätigen Personen?
Darunter versteht man die Personen, die sich innerhalb der eigenen Familie direkt und ausschließlich mit der Organisation und dem Ablauf des Familienlebens befassen und für die Erziehung der minderjährigen Kinder oder für die Pflege des Ehepartners/Lebenspartners oder anderer pflegebedürftiger Familienangehöriger sorgen.
Was ist die Gewichtungsskala?
Die Gewichtungsskala ist ein Instrument zur Berechnung der wirtschaftlichen Lage einer Familie, wobei die Einsparungen berücksichtigt werden, die sich aus dem gemeinsamen Leben ergeben. Es ist nachgewiesen, dass die Kosten einer Familie nicht proportional zur Anzahl der Mitglieder steigen.
Wie oft kann dieser Beitrag gewährt werden?
Der Beitrag kann einem/r Antragsteller/in höchstens für 10 Jahre gewährt werden.
Was passiert im Falle des Ablebens des/der Begünstigten mit angereiften, aber nicht behobenen Raten?
Im Falle des Ablebens des/der Begünstigten können die Erben sich über die angereiften, aber nicht behobenen Raten informieren, um gegebenenfalls die Auszahlung der noch offenen Raten zu beantragen. Es ist jedoch wichtig, sich vorher bei der Agentur zu erkundigen, ob Beträge offen sind.
Im Falle einer
Eigenerklärung - Auszahlung der angereiften und nicht behobenen Raten an die Erben des/der Begünstigten, sind folgende Anträge an die ASWE per E-Mail (
aswe.asse@provincia.bz.it), per PEC (
aswe.asse@pec.prov.bz.it) oder über ein Patronat zu senden:
Für die Einreichung der Eigenerklärung - Auszahlung an die Erben ist eine Gebühr von 16,00 € zu entrichten, die dem Preis der Stempelmarke entspricht. Wenn der Antrag in Papierform am Schalter/per Post eingereicht wird, ist eine zusätzliche Stempelmarke von 16,00 € notwendig.Für die Vollmacht eines oder mehrerer Miterben ist weiterhin eine Unterschriftenbeglaubigung erforderlich. Die Unterschriftenbeglaubigung kann erfolgen:
- Am Bürgerschalter der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung;
- Im Amt für demographische Dienste oder in den Bürgerzentren einer Gemeinde der Italienischen Republik;
- In einem Konsulat oder einer italienischen Botschaft im Ausland.
Kann ich das Bankkonto für die Auszahlung ändern?
Ja, das ist möglich. Füllen Sie hierfür das Formular
Abänderung der Zahlungsmodalität aus und senden Sie es per Email an:
aswe.asse@provinz.bz.it oder per zertifizierter E-Mail (PEC) an:
aswe.asse@pec.prov.bz.it.