Beitrag für den Aufbau einer Zusatzrente der Bauern, Halb- und Teilpächter und deren mithelfenden Familienangehörigen
Wer kann den Dienst nutzen
Um den Beitrag ansuchen können Bauern von Viehzuchtbetrieben und ihre Familienangehörigen, die im Betrieb mithelfen.
Viehzuchtbetriebe sind: jede Einrichtung, Anlage bzw. – im Fall der Freilandhaltung – jeder Ort, an dem Tiere ständig oder vorübergehend gehalten, aufgezogen oder behandelt werden.
Voraussetzungen
Viehzuchtbetriebe, die sich in besonders ungünstiger Lage befinden, d.h. mit:
- mindestens 50 Erschwernispunkten, die gemäß den geltenden Bestimmungen zur Förderung der Berglandwirtschaft festgelegt werden;
- einer Obst- oder Weinbaufläche von höchstens 3 Hektar;
- mindestens 1 und höchstens 40 Großvieheinheiten (im Antrag muss der durchschnittliche Wert der Großvieheinheiten im Bezugsjahr angegeben werden);
- einem Bruttoeinkommen aus nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit des Inhabers und etwaiger aktiver Familienangehöriger von nicht mehr als 22.000,00 € (vom Bruttoeinkommen ausgeschlossen werden: Boden- und Besitzertrag im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, das Einkommen aus der Rentenversicherung der Bauern, Einkünfte aus Tätigkeiten gemäß Art. 2135 des Zivilgesetzbuches).
Zudem müssen Sie für die Gewährung des Beitrags eine Einzahlung von mindestens 500,00 € in einen Zusatzrentenfonds im Bezugsjahr durchgeführt haben.
Dieser Beitrag ist nicht mit dem Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungs-und Pflegezeiten kumulierbar.
Was benötigen Sie
Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie:
- Bestätigung des Zusatzrentenfonds, welche die Einschreibung und die Einzahlungen in den Rentenfonds belegt;
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
Die Kosten des Dienstes entsprechen dem Wert der Stempelmarke von 16 €.
So wird es gemacht
Sie können den Antrag einreichen:
- Direkt bei den Patronaten des Landes;
- Über den Online-Dienst my CIVIS mit SPID oder CIE.
Vorgehensweise:
- Greifen Sie auf Ihren persönlichen myCIVIS-Bereich zu.
- Authentifizieren Sie sich und so gelangen Sie direkt zum Online-Ansuchen.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Sie finden die Liste der nötigen Dokumente im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“.
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
So geht es weiter
- Das Amt erhält Ihren Antrag;
- Das Amt kann Ihren Antrag annehmen oder ablehnen. Sie erhalten eine Mitteilung;
- Im Falle der Annahme erhalten Sie eine Mitteilung von der Agentur ASWE, welche den Beitrag auszahlt;
- Der Beitrag beträgt:
- wenn die Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ehemals "Scau") für das ganze Jahr erfolgt, 500,00 € pro Jahr;
- falls die Eintragung für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr (unter 12 Monate) erfolgt, wird der Beitrag entsprechend reduziert (Beispiel: Bei einer Eintragung von 2 Monaten beträgt der Beitrag 83,33 €, also 2/12 von 500,00 €).
Nächste Schritte
Der Beitrag wird an die Gesellschaft Pensplan Centrum überwiesen, welche diesen an den Zusatzrentenfonds, bei welchem der/die Begünstigte eingetragen ist, weiterleitet.
Sollte der Höchstbetrag der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um den Beitrag an alle Antragsteller auszuzahlen, erstellt die ASWE eine Rangliste:- Viehzuchtbetriebe mit einer höheren Anzahl von Erschwernispunkten haben Vorrang;
- Bei gleicher Punktezahl wird der älteren antragstellenden Person Vorrang gegeben;
- Bei Gleichheit der beiden vorher genannten Kriterien wird der Person Vorrang gegeben, die einen höheren Beitrag in den Zusatzrentenfonds eingezahlt hat.
Zeiten und Fristen
Häufig gestellte Fragen
Was passiert im Falle des Ablebens des/der Begünstigten mit angereiften, aber nicht behobenen Raten?
Im Falle des Ablebens des/der Begünstigten können die Erben sich über die angereiften, aber nicht behobenen Raten informieren, um gegebenenfalls die Auszahlung der noch offenen Raten zu beantragen. Es ist jedoch wichtig, sich vorher bei der Agentur zu erkundigen, ob Beträge offen sind.Im Falle einer Eigenerklärung - Auszahlung der angereiften und nicht behobenen Raten an die Erben des/der Begünstigten, sind folgende Anträge an die ASWE per E-Mail (aswe.asse@provinz.bz.it), per PEC (aswe.asse@pec.prov.bz.it) oder über ein Patronat zu senden:
- Antrag auf Auszahlung für die Erben
- Vollmacht zur Auszahlung an die Erben – ein Miterbe
- Vollmacht zur Auszahlung an die Erben – mehrere Miterben
Für die Vollmacht eines oder mehrerer Miterben ist weiterhin eine Unterschriftenbeglaubigung erforderlich. Die Unterschriftenbeglaubigung kann erfolgen:
- Am Bürgerschalter der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung;
- Im Amt für demographische Dienste oder in den Bürgerzentren einer Gemeinde der Italienischen Republik;
- In einem Konsulat oder einer italienischen Botschaft im Ausland.
Wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Zusatzrentenposition mehr besteht (aufgrund einer Pensionierung oder vollständigen Rückzahlung), wird der Beitrag trotzdem ausgezahlt?
Ja, in diesem Fall wird der Beitrag direkt auf Ihren IBAN überwiesen.
Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag beträgt jährlich 500 € bei ganzjähriger Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ehemals Scau). Ist die Eintragung für einen kürzeren Zeitraum, wird der Beitrag entsprechend reduziert.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst wird durch die Landesvorschriften und die regionalen Vorschriften geregelt, welche online eingesehen werden können unter: Lexbrowser.
Die relevanten Vorschriften sind:
- Regionalgesetz vom 25. Juli 1992, Nr. 7 - Art. 6-ter, in geltender Fassung;
- Dekret des Präsidenten der Region vom 4. Juni 2008, Nr. 3/L und nachfolgende Änderungen;
- Dekret des Landeshauptmanns vom 16. Mai 2017, Nr. 18 und nachfolgende Änderungen.
Sie können die Datenschutzerklärung unter Datenschutzhinweis einsehen.
Informationen über die Dauer des Verfahrens, den Verantwortlichen des Verfahrens, die Ersatzbefugnis bei Untätigkeit sowie die Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtschutzes sind Im PDF-Dokument Verwaltungstätigkeiten und Verfahren einsehbar.
Zuständige Stelle
ASWE – Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung
Telefon: +39 0471 41 83 00
Fax: +39 0471 41 83 29
E-Mail: aswe.asse@provincia.bz.it
PEC: aswe.asse@pec.prov.bz.it
Website: aswe.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
- Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
