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Dienstcode: 1040

Beitrag für den Aufbau einer Zusatzrente der Bauern, Halb- und Teilpächter und deren mithelfenden Familienangehörigen

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Beschreibung

Der Beitrag richtet sich an Bauern und Familienangehörige, die im Betrieb mithelfen. Unter Familienangehörige sind  Verwandte bis zum 4. Grad gemeint. Voraussetzung ist, dass diese Personen im Bezugsjahr (ist das Jahr vor dem Jahr der Antragstellung) bei der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ehemals SCAU) eingetragen sind.

Wer kann den Dienst nutzen

Um den Beitrag ansuchen können Bauern von Viehzuchtbetrieben und ihre Familienangehörigen, die im Betrieb mithelfen.

Viehzuchtbetriebe sind: jede Einrichtung, Anlage bzw. – im Fall der Freilandhaltung – jeder Ort, an dem Tiere ständig oder vorübergehend gehalten, aufgezogen oder behandelt werden.


Voraussetzungen

Viehzuchtbetriebe, die sich in besonders ungünstiger Lage befinden, d.h. mit:

  1. mindestens 50 Erschwernispunkten, die gemäß den geltenden Bestimmungen zur Förderung der Berglandwirtschaft festgelegt werden;
  2. einer Obst- oder Weinbaufläche von höchstens 3 Hektar;
  3. mindestens 1 und höchstens 40 Großvieheinheiten (im Antrag muss der durchschnittliche Wert der Großvieheinheiten im Bezugsjahr angegeben werden);
  4. einem Bruttoeinkommen aus nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit des Inhabers und etwaiger aktiver Familienangehöriger von nicht mehr als 22.000,00 € (vom Bruttoeinkommen ausgeschlossen werden: Boden- und Besitzertrag im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, das Einkommen aus der Rentenversicherung der Bauern, Einkünfte aus Tätigkeiten gemäß Art. 2135 des Zivilgesetzbuches).
Für die Punkte 1 und 2 wird der Stand am 1. November des Bezugsjahres (das Jahr vor dem Jahr der Antragstellung) berücksichtigt. Punkt 4 berücksichtigt das 2 Jahre vor dem Jahr der Antragstellung erzielte Einkommen.
Zudem müssen Sie für die Gewährung des Beitrags eine Einzahlung von mindestens 500,00 € in einen Zusatzrentenfonds im Bezugsjahr durchgeführt haben.

Dieser Beitrag ist nicht mit dem Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungs-und Pflegezeiten kumulierbar.

Was benötigen Sie

Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie:

  • Bestätigung des Zusatzrentenfonds, welche die Einschreibung und die Einzahlungen in den Rentenfonds belegt;
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite).

Die Kosten des Dienstes entsprechen dem Wert der Stempelmarke von 16 €.


So wird es gemacht

Sie können den Antrag einreichen:

  • Direkt bei den Patronaten des Landes;
  • Über den Online-Dienst my CIVIS mit SPID oder CIE.

Vorgehensweise:

  1. Greifen Sie auf Ihren persönlichen myCIVIS-Bereich zu.
  2. Authentifizieren Sie sich und so gelangen Sie direkt zum Online-Ansuchen.
  3. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Sie finden die Liste der nötigen Dokumente im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“.
  4. Geben Sie die erforderlichen Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag; 
  2. Das Amt kann Ihren Antrag annehmen oder ablehnen. Sie erhalten eine Mitteilung;
  3. Im Falle der Annahme erhalten Sie eine Mitteilung von der Agentur ASWE, welche den Beitrag auszahlt;
  4. Der Beitrag beträgt:
  • wenn die Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ehemals "Scau") für das ganze Jahr erfolgt, 500,00 € pro Jahr;
  • falls die Eintragung für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr (unter 12 Monate) erfolgt, wird der Beitrag entsprechend reduziert (Beispiel: Bei einer Eintragung von 2 Monaten beträgt der Beitrag 83,33 €, also 2/12 von 500,00 €).

Nächste Schritte

Der Beitrag wird an die Gesellschaft Pensplan Centrum überwiesen, welche diesen an den Zusatzrentenfonds, bei welchem der/die Begünstigte eingetragen ist, weiterleitet.

Sollte der Höchstbetrag der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um den Beitrag an alle Antragsteller auszuzahlen, erstellt die ASWE eine Rangliste:
  • Viehzuchtbetriebe mit einer höheren Anzahl von Erschwernispunkten haben Vorrang;
  • Bei gleicher Punktezahl wird der älteren antragstellenden Person Vorrang gegeben;
  • Bei Gleichheit der beiden vorher genannten Kriterien wird der Person Vorrang gegeben, die einen höheren Beitrag in den Zusatzrentenfonds eingezahlt hat.
Die Agentur ASWE führt stichprobenartig Kontrollen durch, um den Wahrheitsgehalt der angegebenen Daten gemäß den geltenden Vorschriften zu überprüfen (Art. 2, Absatz 3, Landesgesetz 17/1993). Sie sind für die Wahrhaftigkeit der angegebenen Daten verantwortlich, für die Unterlassung von notwendigen Informationen und sind sich der strafrechtlichen Sanktionen im Falle unwahrer Erklärungen oder der Erstellung oder Verwendung falscher Dokumente bewusst. Im Falle falscher, unwahrer oder unterlassener Angaben verlieren Sie die erhaltene Leistung (Art. 2bis des Landesgesetzes 17/1993).

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag bis zum 31. Oktober des Jahres einreichen, das dem Jahr folgt, in dem Sie die Einzahlungen in den Zusatzrentenfonds vorgenommen haben. Der Antrag muss jedes Jahr erneut eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert im Falle des Ablebens des/der Begünstigten mit angereiften, aber nicht behobenen Raten?

Im Falle des Ablebens des/der Begünstigten können die Erben sich über die angereiften, aber nicht behobenen Raten informieren, um gegebenenfalls die Auszahlung der noch offenen Raten zu beantragen. Es ist jedoch wichtig, sich vorher bei der Agentur zu erkundigen, ob Beträge offen sind.
Im Falle einer Eigenerklärung - Auszahlung der angereiften und nicht behobenen Raten an die Erben des/der Begünstigten, sind folgende Anträge an die ASWE per E-Mail (aswe.asse@provinz.bz.it), per PEC (aswe.asse@pec.prov.bz.it) oder über ein Patronat zu senden: Für die Einreichung der Eigenerklärung - Auszahlung an die Erben ist eine Gebühr von 16,00 € zu entrichten, die dem Preis der Stempelmarke entspricht. Wenn der Antrag in Papierform am Schalter/per Post eingereicht wird, ist eine zusätzliche Stempelmarke von 16,00 € notwendig.
Für die Vollmacht eines oder mehrerer Miterben ist weiterhin eine Unterschriftenbeglaubigung erforderlich. Die Unterschriftenbeglaubigung kann erfolgen:
  • Am Bürgerschalter der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung;
  • Im Amt für demographische Dienste oder in den Bürgerzentren einer Gemeinde der Italienischen Republik;
  • In einem Konsulat oder einer italienischen Botschaft im Ausland.

Wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Zusatzrentenposition mehr besteht (aufgrund einer Pensionierung oder vollständigen Rückzahlung), wird der Beitrag trotzdem ausgezahlt?

Ja, in diesem Fall wird der Beitrag direkt auf Ihren IBAN überwiesen.

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitrag beträgt jährlich 500 € bei ganzjähriger Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ehemals Scau). Ist die Eintragung für einen kürzeren Zeitraum, wird der Beitrag entsprechend reduziert.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird durch die Landesvorschriften und die regionalen Vorschriften geregelt, welche online eingesehen werden können unter: Lexbrowser.

Die relevanten Vorschriften sind:

Sie können die Datenschutzerklärung unter Datenschutzhinweis einsehen.

Informationen über die Dauer des Verfahrens, den Verantwortlichen des Verfahrens, die Ersatzbefugnis bei Untätigkeit sowie die Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtschutzes sind Im PDF-Dokument Verwaltungstätigkeiten und Verfahren einsehbar.