Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von ökologisch-biologischem, vegetativem Vermehrungsmaterial in Bio-Obst- und Weinbaubetrieben
Wer kann den Dienst nutzen
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen betreffen die Eigenschaften und Grenzen des Vermehrungsmaterials:
- es ist erforderlich, eine Ausnahmegenehmigung für alle angeforderten nichtökologischen/nichtbiologischen Materialarten zu besorgen, auch für Mischungen, die nichtökologische/nichtbiologische Komponenten enthalten;
- durch die Konsultation der Datenbank muss das ökologische/biologische Material offiziell als nicht verfügbar angezeigt werden.
Was benötigen Sie
- die Webseite ausdrucken, die die Nichtverfügbarkeit von Bio-Pflanzmaterial (für Apfel, Weinrebe, Birne, Marille und Süßkirsche), das nach der ökologischen/biologischen Anbaumethode produziert wurde, bestätigt (Ausnahmegenehmigung).
- meldeamtliche Daten und CUAA (Steuernummer);
- Telefonnummer;
- Art des Saatguts oder des vegetativen Vermehrungsmaterials mit Angabe der Sorte und ggf. des Klons und der Unterlage;
- Menge des Saatguts oder vegetativen Vermehrungsmaterials.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
So wird es gemacht
- überprüfen Sie die Verfügbarkeit von ökologischem/biologischem Material für Apfel, Weinrebe, Birne, Marille und Süßkirsche auf der Website des Beratungsringes für Obst- und Weinbau www.beratungsring.org indem Sie auf “Services” und dann auf “Bio-Pflanzmaterial” klicken;
- überprüfen Sie die Verfügbarkeit sämtlichen übrigen vegetativen Vermehrungsmaterials und Saatguts, indem Sie die Website www.sian.it/conSpeBio/index.xhtml konsultieren;
- wenn das ökologische/biologische Material verfügbar ist, wenden Sie sich an die Anbieter des Referenzmaterials, die in der Datenbank aufgeführt sind;
- falls nicht verfügbar:
- für Apfel, Weinrebe, Birne, Marille, Süßkirsche: drucken Sie die Seite von der Website www.beratungsring.org aus, nachdem Sie die Sorte ausgewählt und auf “Ausnahmegenehmigung” geklickt haben;
- für andere Arten: senden Sie eine E-Mail an notificabio@provincia.bz.it mindestens 10 Tage vor der Aussaat oder der Verwendung von vegetativem Vermehrungsmaterial.
- bewahren Sie die Ausnahmegenehmigung auf;
- reichen Sie die Dokumentation (Ausnahmegenehmigung) bei der Kontrollstelle während der jährlichen Überprüfung ein.
So geht es weiter
- Sie können die vom Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau erteilte und heruntergeladene Ausnahmegenehmigung nicht auf andere Betreiber oder Betreiberinnen übertragen;
- wenn Sie die Ausnahmegenehmigung für ökologisches/biologisches Material von Apfel, Weinrebe, Birne, Marille und Süßkirsche nicht innerhalb der festgelegten Frist (30. November des Vorjahres) erhalten haben, können Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Abteilung Landwirtschaft beantragen, indem Sie das Ansuchen per E-Mail (notificabio@provincia.bz.it) senden. Dieses wird nur aus außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Gründen gewährt;
- wenn Sie vergessen haben, die Ausnahmegenehmigung einzureichen, wenden Sie sich bitte an notificabio@provincia.bz.it;
- Sie müssen die Ausnahmegenehmigung (Bescheinigung über die Nichtverfügbarkeit) der Kontrollstelle während der jährlichen Kontrolle vorlegen.
Zeiten und Fristen
Wenn Sie ein Betreiber oder eine Betreiberin eines landwirtschaftlichen Betriebs sind und ökologisches/biologisches Material von Apfel, Weinrebe, Birne, Marille und Süßkirsche benötigen, können Sie die Ausnahmegenehmigung vom 1. April bis 30. November des Vorjahres zur Anpflanzung der Pflanzen ausdrucken.
Wenn Sie das Ansuchen für die Ausnahmegenehmigung nicht bis zum 30. November stellen, müssen Sie die Genehmigung bei der Abteilung Landwirtschaft beantragen, indem Sie das Ansuchen per E-Mail (notificabio@provincia.bz.it) senden. Dieses wird nur aus außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Gründen gewährt, jedoch immer vor der Anpflanzung der Pflanzen.
Wenn ein Betreiber oder eine Betreiberin eines landwirtschaftlichen Betriebs sind und anderes ökologisches/biologisches Material benötigen, als Apfel, Weinrebe, Birne, Marille oder Süßkirsche, müssen Sie das Ansuchen um eine Ausnahmegenehmigung mindestens 10 Tage vor der Aussaat oder der Verwendung von vegetativem Vermehrungsmaterial stellen.
Häufig gestellte Fragen
Wie navigiere ich, wenn in der Bio-Datenbank mehrere Klone der von mir gewünschten Apfelsorte angeboten werden?
Bei Apfelsorten, bei denen es keine größeren Unterschiede zwischen den jeweiligen Klonen gibt, wurde zur besseren Vergleichbarkeit eine Einteilung in Äquivalenzgruppen vorgenommen.Steht ein ökologisch/biologisch erzeugter Klon nicht zur Verfügung, so ist ein gleichwertiger ökologischer/biologischer Klon zu verwenden, der in der nachstehenden Tabelle der Einteilung der Sorten und Klone in Gruppen aufgeführt ist, sofern verfügbar.
Beispiel. Wenn der ökologisch/biologisch gezüchtete Klon “Schniga® SchniCo red©” der Sorte Gala nicht verfügbar ist, muss die Verfügbarkeit des gleichwertigen ökologisch/biologisch gezüchteten Klons “Galafab-Gala Star®” geprüft werden. Sie können auch den folgenden Anhang konsultieren: Gruppierung von vergleichbaren Sorten und Klone.
Kann ich die ökologische/biologische Datenbank nutzen, um meine Verfügbarkeit von Materialien für die Vermarktung einzutragen, wenn ich eine Gärtnerei besitze, also Betreiber oder Betreiberin eines landwirtschaftlichen Betriebs bin und ökologisches/biologisches vegetatives Vermehrungsmaterial (Apfel, Weinrebe, Birne, Marille und Süßkirsche) produziere?
Ja, wenn Sie eine Gärtnerei besitzen, können Sie Ihre Verfügbarkeit von Materialien (Apfel, Weinrebe, Birne, Marille und Süßkirsche) auf der Plattform zur Vermarktung bekannt geben, aber nur, wenn Sie bestimmte Anforderungen erfüllen.Wenn Sie als Gärtnerei Bio-Apfelbäume anbieten, müssen Sie Qualitätsanforderungen erfüllen.
Mindestanforderungen an die Qualität:
- das Wurzelsystem muss gesund sein;
- sie muss frei von Bakterientumoren oder Krebs (Agrobacterium tumefaciens) sein;
- sie muss frei von Parasiten und Krankheitserregern sein;
- es muss sich um offiziell zertifiziertes Material handeln;
- die Pflanzen dürfen keine schweren Schäden aufweisen (z. B. mechanische Verletzungen oder Schäden durch Tiere oder Hagel);
- der Durchmesser des Stammes, gemessen in 10 cm Höhe über der Veredelungsstelle, muss mindestens 10 mm betragen;
- der Krümmungsradius zwischen der Veredelungsstelle und dem niedrigsten Ast darf 4 cm nicht überschreiten.
- die Zwischenveredelung, falls vorhanden, muss mindestens eine Länge von 40 cm haben;
- die Pflanzen müssen mindestens 5 vorgebildete Äste mit einer Mindestlänge von 30 cm in einer Höhe von 65 - 105 cm über dem Boden haben. Äste mit einem Durchmesser, der mehr als die Hälfte des Durchmessers des Stammes beträgt, werden nicht als vorgebildete Äste betrachtet.
Wie registriere ich meine Verfügbarkeit in der biologischen Datenbank, wenn ich eine Gärtnerei besitze, also Betreiber oder Betreiberin bin und ökologisches/biologisches vegetatives Vermehrungsmaterial (Apfel, Weinrebe, Birne, Marille und Süßkirsche) produziere?
Um Ihre Verfügbarkeit zu registrieren und Ihre Materialien in den ökologischen/biologischen Markt einzustellen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:- Informieren Sie den Beratungsring für Obst- und Weinbau über Ihre Verfügbarkeit.
- Bestätigen Sie Ihre Angaben, indem Sie sie per E-Mail senden an bio@beratungsring.org.
- Registrieren Sie Ihre Verfügbarkeit in der Datenbank.
Daten, die in die Datebank einzutragen sind:
- Meldeamtliche Daten und CUAA (Steuernummer);
- Telefonnummer;
- Art des verwendeten vegetativen Vermehrungsmaterials, Sorten, Klone und der Unterlagen;
- Qualität des Materials;
- Kontrollstelle, der Sie unterstellt sind.
Was muss ich tun, nachdem ich meine Verfügbarkeit in der biologischen Datenbank registriert habe, wenn ich eine Gärtnerei besitze, also Betreiber oder Betreiberin bin und ökologisches/biologisches vegetatives Vermehrungsmaterial (Apfel, Weinrebe, Birne, Marille und Süßkirsche) produziere?
Nachdem Sie Ihre Verfügbarkeit auf der Plattform registriert haben:- Aktualisieren Sie konstant die Daten über die Verfügbarkeit von ökologischem/biologischem Material.
- Melden Sie dem Beratungsring für Obst- und Weinbau unverzüglich alle größeren Veränderungen bei der Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit Ihres Pflanzenmaterials.
- Erfüllen Sie die in Artikel 8 Absatz 1 des Dekrets des Regionalassessors für Landwirtschaft Nr. 552/2013 aufgeführten Qualitätsanforderungen, andernfalls wird Ihr Angebot aus der Datenbank gelöscht.
- Aktualisieren Sie die Verfügbarkeit Ihrer Materialien in der Datenbank zwischen dem 1. April und dem 30. November; fünf Wochen nach der letzten Aktualisierung wird das Angebot aus der Bio-Datenbank gelöscht.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen:
- Ministerialdekret vom 24. Februar 2017 Nr. 15130;
- Dekret des Landesrates für Landwirtschaft Nr. 552/2013.
Zuständige Stelle
Amt für Landmaschinen und biologische Produktion
Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen.Telefon: +39 0471 41 51 20 / +39 0471 41 51 21
Fax: +39 0471 41 51 29
E-Mail: lamagr.bio@provincia.bz.it
PEC: lamagr.bio@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provinz.bz.it
Ansprechpartner
Davide PlankensteinerTelefon: +39 0471 41 51 47
E-Mail: biomeldung@provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
