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Dienstcode: 1028

Erstattung des Kilometergeldes für den Transport der eigenen Kinder zur Schule (Schuljahr 2025/2026)

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Beschreibung

Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Schule bringen müssen, können um eine Rückerstattung der Fahrspesen für das Schuljahr 2025/2026 ansuchen.


Wer kann den Dienst nutzen

Eltern, die ihre Kinder selbst zur Schule bringen, weil kein Bus- oder Schülerverkehrsdienst zur Verfügung steht.


Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und Mittelschule: Die Schule oder Bushaltestelle ist mindestens 1,5 km vom Wohnort entfernt (berücksichtigt wird der kürzeste Fußweg);
  • Für Schülerinnen und Schüler der Oberschule und Berufsschule: Die Schule oder Bushaltestelle ist mindestens 2,5 km vom Wohnort entfernt;
  • Das Kind hat keinen Anspruch auf den Schülerverkehrsdienst;
  • Das Kind nutzt den Schultransport nicht als „Gast“.

Was benötigen Sie

Für das Ansuchen benötigen Sie:
  • einen S.P.I.D. (öffentlicher digitaler Schlüssel) oder die aktivierte Bürgerkarte;
  • Bestätigung der Schule mit der Anzahl der Tage, an denen die Schülerin/der Schüler anwesend war;
  • ärztliches Zeugnis, wenn das Kind nicht in der Mensa essen kann (wenn Mittagsfahrten bei Nachmittagsunterricht beantragt werden);
  • eventuell Fahrkarten für Bus oder Zug.
Der Antrag ist kostenlos.

So wird es gemacht

  1. Loggen Sie sich in Ihren persönlichen Bereich auf myCIVIS ein.

  2. Nach dem Login kommen Sie direkt zum Antrag für die Rückerstattung.

  3. Laden Sie dort alle nötigen Dokumente hoch.


So geht es weiter

Das Amt prüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind.

Das Dekret wird veröffentlicht und Sie werden über das Ergebnis der Bewertung informiert.

Der Beitrag wird überwiesen.


Zeiten und Fristen

Sie können den Antrag vom 15. Juni 2026 bis zum 24. Juli 2026 stellen.


Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Vergütung der Fahrtspesen berechnet?       

Der Betrag für die Rückerstattung der Fahrspesen wird folgendermaßen berechnet: Schultage * Tagesfahrten * Entfernung (in km pro Fahrt) * Kilometerpauschale (laut Landestarif 0,51 € pro km.)

Wie kann ich mehr Informationen zum Dienst bekommen?

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website Bildungsförderung. Sie können auch eine Mail an das Amt für Schulfürsorge schulfuersorge@provinz.bz.it schreiben.

Kann ich das Ansuchen auch in Papierform einreichen?

Nein, das ist nicht möglich.

Ändert sich der Betrag der Rückerstattung der Fahrtspesen, wenn zwei oder mehr Kinder aus einer Familie dieselbe Schule besuchen?

Ja, der Betrag für die Rückerstattung der Fahrtspesen ändert sich in diesem Fall. Wenn zwei oder mehr Kinder aus derselben Familie auf dieselbe Schule gehen, gibt es insgesamt 25 % weniger Geld.