Beschreibung
Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Schule bringen müssen, können um eine Rückerstattung der Fahrspesen für das Schuljahr 2025/2026 ansuchen.

Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Schule bringen müssen, können um eine Rückerstattung der Fahrspesen für das Schuljahr 2025/2026 ansuchen.
Eltern, die ihre Kinder selbst zur Schule bringen, weil kein Bus- oder Schülerverkehrsdienst zur Verfügung steht.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Loggen Sie sich in Ihren persönlichen Bereich auf myCIVIS ein.
Nach dem Login kommen Sie direkt zum Antrag für die Rückerstattung.
Laden Sie dort alle nötigen Dokumente hoch.
Das Amt prüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind.
Das Dekret wird veröffentlicht und Sie werden über das Ergebnis der Bewertung informiert.
Der Beitrag wird überwiesen.
Sie können den Antrag vom 15. Juni 2026 bis zum 24. Juli 2026 stellen.
Ja, der Betrag für die Rückerstattung der Fahrtspesen ändert sich in diesem Fall. Wenn zwei oder mehr Kinder aus derselben Familie auf dieselbe Schule gehen, gibt es insgesamt 25 % weniger Geld.
Landesgesetz Nr. 7/1974: Schulfürsorge. Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf Bildung.
Beschluss der Landesregierung Nr. 6/2023: Regeln für Schülerverkehrsdienst und Transport für Kindergartenkinder.
Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 412958
E-Mail: schulfuersorge@provinz.bz.it
Website: bildungsfoerderung.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.