Anmeldung
Bei der Anmeldung teilt das Führerscheinamt Ort, Tag und Uhrzeit des Fahrversuchs schriftlich mit.
Im Falle eines italienischen Führerscheins: Diese Mitteilung ist bis zum Tag des Versuchs als Fahrerlaubnis gültig. Der neue Führerschein wird innerhalb von 30 Tagen nach erfolgreichem Abschluss der Fahrprüfung ausgestellt.
Im Falle der Umschreibung eines EU/EWR-Führerscheins: Der italienische Führerschein wird nach Einreichung des Antrags auf Umschreibung und Vormerkung der Prüfung ausgestellt. Diese Mitteilung ist bis zur Ausstellung eines italienischen Führerscheins als Fahrerlaubnis gültig. Der umgeschriebene EU/EWR-Führerschein muss bei Erhalt des italienischen Führerscheins abgegeben werden.
Wenn Sie am Tag des Versuchs nicht erscheinen, wird Ihr Führerschein automatisch auf unbestimmte Zeit eingezogen (Art. 126 Abs. 8-ter und Art. 128 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung).
Tag der Prüfung
Der Tag der Prüfung:
- Der Fahrversuch besteht aus der Durchführung von mindestens einem der Fahrmanöver, die für die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen vorgesehen sind. Zusätzlich müssen mindestens drei Fahrmanöver im Straßenverkehr absolviert werden, wie sie für die Erlangung eines Führerscheins derselben Klasse wie die des Inhabers oder der Inhaberin vorgesehen sind. (Art. 126 Abs. 8-ter der Straßenverkehrsordnung);
- Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 15 (fünfzehn) Minuten für Führerscheine der Kategorien AM, A1, A2, A, B1, B, BE und mindestens 25 (fünfundzwanzig) Minuten für die anderen Kategorien;
- Falls der Führerschein für mehrere Kategorien gilt, wird der Fahrversuch nach den Regeln durchgeführt, die für die jeweilige Führerscheinkategorie in der Tabelle für Tabella esperimento di guida aufgeführt ist.
Ergebnis
Im Falle eines positiven Ergebnisses:
- Im Falle eines italienischen Führerscheins, der seit mehr als fünf Jahren abgelaufen ist, wird Ihnen vom Prüfer / von der Prüferin eine provisorische Fahrerlaubnis ausgehändigt und anschließend das Duplikat ausgestellt;
- Im Falle eines umgeschriebenen EU/EWR-Führerscheins ist der Inhaber oder die Inhaberin bereits im Besitz des italienischen Führerscheins;
Im Falle eines negativen Ergebnisses:
Der italienische Führerschein, der seit mehr als fünf Jahren abgelaufen ist, oder der italienische Führerschein, der durch Umschreibung eines anderen EU/EWR-Führerscheins erworben wurde, wird mit einer schriftlichen Verordnung widerrufen (Art. 130, Abs. 1, Buchstabe b) der Straßenverkehrsordnung).