Beschreibung
Die Ermächtigung für Unter-Überquerung oder Parallelismus von technischen Anlagen oder Infrastrukturen entlang der Bahnlinie Meran-Mals und der Rittner Trambahn muss von der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG genehmigt werden.

Die Ermächtigung für Unter-Überquerung oder Parallelismus von technischen Anlagen oder Infrastrukturen entlang der Bahnlinie Meran-Mals und der Rittner Trambahn muss von der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG genehmigt werden.
Alle, die diesen Dienst nutzen möchten.
Sie müssen die oben genannten Formulare an die PEC-Adresse der Südtiroler Transportstrukturen sta@pec.bz.it und zur Kenntnisnahme an die PEC-Adresse inframob@pec.prov.bz.it senden.
Die STA (Südtiroler Transportstrukturen), der Betreiber der Infrastruktur, beantragt beim Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität die Unbedenklichkeitsbescheinigung und erteilt die Ermächtigung für Unter-Überquerung oder Parallelismus von technischen Anlagen oder Infrastrukturen.
Die Rechtsgrundlage ist Artikel 58 des Dekrets des Präsidenten der Republik 11. Juli 1980 n. 753 und Ministerialdekret vom 4. April 2014 Nr. 137.