Was geschieht, wenn die Arbeiten innerhalb von bewohnten Ortschaften mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 fallen?
Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nachdem das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Unbedenklichkeitserklärung erteilt hat, erlässt die zuständige Gemeinde die Anordnung.
Was muss im Antrag unbedingt angegeben werden?
Es müssen die Art der Straße (Landes- oder Staatsstraße), die Straßennummer, der Name der Straße und der Kilometer angegeben werden, und nicht nur die Adresse.
Kann ich das Ansuchen direkt an den für die Zone zuständigen Straßendienst senden?
Ja, wenn Sie wissen, welcher Straßendienst zuständig ist, können Sie das Ansuchen direkt einreichen, andernfalls leiten wir es für Sie weiter.