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Dienstcode: 1022

Anordnungen zur Durchführung von Arbeiten auf Straßen

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Beschreibung

Ansuchen auf Ermächtigung zur Durchführung von Arbeiten entlang von Staats- oder Landesstraßen durch Dritte.

Der Straßendienst kann solche Arbeiten durch Ausstellung einer eigenen Anordnung ermächtigen. Diese legt für den betroffenen Straßenabschnitt fest, ob es vorübergehende Verkehrsbeschränkungen gibt - ganz oder teilweise, für alle oder nur für bestimmte Nutzergruppen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Personen, die Arbeiten entlang von Staats- oder Landesstraßen durchführen wollen und dafür eine Verkehrsbeschränkung benötigen.


So wird es gemacht

Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen”.
Reichen Sie dann die Unterlagen ein:

So geht es weiter

  1. Der zuständige Straßendienst prüft Ihr Ansuchen und entscheidet, ob eine Anordnung erlassen wird;
  2. wird Ihr Ansuchen genehmigt, erlässt der Straßendienst eine Anordnung, die für den betroffenen Straßenabschnitt Pflichten, Verbote oder vorübergehende Verkehrsbeschränkungen festlegt - gültig für alle oder nur für bestimmte Nutzergruppen;
  3. kann Ihr Ansuchen nicht genehmigt werden, erhalten Sie eine begründete Mitteilung über die Ablehnung.

Zeiten und Fristen

Sie müssen die Genehmigung mindestens 30 Tage vor Beginn der Gültigkeit der Anordnung beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Was geschieht, wenn die Arbeiten innerhalb von bewohnten Ortschaften mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 fallen?

Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nachdem das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Unbedenklichkeitserklärung erteilt hat, erlässt die zuständige Gemeinde die Anordnung.

Was muss im Antrag unbedingt angegeben werden?

Es müssen die Art der Straße (Landes- oder Staatsstraße), die Straßennummer, der Name der Straße und der Kilometer angegeben werden, und nicht nur die Adresse.

Kann ich das Ansuchen direkt an den für die Zone zuständigen Straßendienst senden?

Ja, wenn Sie wissen, welcher Straßendienst zuständig ist, können Sie das Ansuchen direkt einreichen, andernfalls leiten wir es für Sie weiter.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, die Sie auf der Seite https://lexbrowser.provinz.bz.it/ nachlesen können, sowie den nationalen Vorschriften.

Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 5, 6 und 7 der Straßenverkehrsordnung;
  • Artikel 12 der Straßenverkehrsordnung;
  • Artikel 21, 26 und 27 der Straßenverkehrsordnung.

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.