Dienstcode: 1020
Anerkennung als Beratungsorganisation für die Erstellung von Gutachten für Stallvergünstigungen
Anerkennung von Beratungsorganisationen zur Erstellung von Gutachten für die Stallbauförderung.
Wer kann den Dienst nutzen
Beratungsorganisation, die Gutachten für Ställe erstellen möchte.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, die die Organisation erfüllen muss, finden Sie unter Dekret des Direktors der Abteilung Landwirtschaft Nr. 3827 vom 04.03.2020.
Was benötigen Sie
Um die Anerkennung als Beratungsorganisation zu beantragen, müssen Sie das folgende Antragsformular ausfüllen: Anerkennung als Beratungsorganisation – Antrag.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
So wird es gemacht
Wie Sie den Antrag stellen:
- laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus;
- senden Sie das Formular mit allen Anlagen an das Amt für Landmaschinen und biologische Produktion, via PEC, an lamagr.bio@pec.prov.bz.it.
So geht es weiter
Die Ämter bewerten Ihren Antrag.
Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie eine Benachrichtigung, dass Ihre Organisation für die Durchführung des Stallgutachtens anerkannt worden ist.
Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie eine Benachrichtigung, dass Ihre Organisation für die Durchführung des Stallgutachtens anerkannt worden ist.
Zeiten und Fristen
Der Dienst ist immer aktiv, das bedeutet, Sie können den Antrag jederzeit einreichen.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.Wann muss das Ansuchen gestellt werden?
Das Ansuchen kann jederzeit gestellt werden.Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Beratungsorganisation?
Die Voraussetzungen, welche die Organisation erfüllen muss, sind im Dekret des Abteilungsdirektors für Landwirtschaft Nr. 3827 vom 04.03.2020 angeführt.Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlagen:
Zuständige Stelle
Amt für Landmaschinen und biologische Produktion
Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 BozenTelefon 1: +39 0471 41 51 20
Telefon 2: +39 0471 41 51 21
Fax: +39 0471 41 51 29
E-mail: lamagr.bio@provinz.bz.it
PEC: lamagr.bio@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provinz.bz.it
Kontakt:
Felderer AlbertTelefon 39 0471 41 51 26.
E-Mail albert.felderer@provinz.bz.it.
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
