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Dienstcode: 1018

Anerkennung als Gesellschaft - Berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer oder als Selbstbebauer-Gesellschaft

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Beschreibung

Anerkennung als Gesellschaft - Berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer oder als Selbstbebauer-Gesellschaft für folgende Zwecke:
  • Erlangung der Gebührenermäßigung beim Erwerb von landwirtschaftlichen Liegenschaften;
  • andere Gründe (z. B. für Beiträge, Baugenehmigungen, ...).

Wer kann den Dienst nutzen

Landwirtschaftliche Gesellschaften mit Sitz in der Autonomen Provinz Bozen.
 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihr landwirtschaftliches Unternehmen und dessen Gesellschafter und/oder Geschäftsführer.

Landwirtschaftliches Unternehmen:

  • die Bezeichnung der Gesellschaft muss den Wortlaut “landwirtschaftliche Gesellschaft” beinhalten;
  • die Satzung muss die ausschließliche Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne von Artikel 2135 des Zivilgesetzbuches als Gesellschaftszweck vorsehen;
  • in Bezug auf die damit verbundenen landwirtschaftlichen Tätigkeiten der Erzeugung und des Verkaufs von Strom und Wärme müssen die Kriterien des Rundschreibens Nr. 32E der Agentur für Einnahmen vom 6. Juli 2009 befolgt werden.
Je nach Gesellschaftsform, ein Mitglied und/oder Verwalter:
  • muss die Qualifikation "berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer" besitzen;
  • muss beim Sozialfürsorge- und Sozialvorsorgeinstitut für die Landwirtschaft eingetragen sein;
  • muss die Anerkennung der Qualifikation als Berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer - physische Person beantragen.

Was benötigen Sie

  • das Antragsformular für Gesellschaften: Formular;
  • Satzung der Gesellschaft;
  • Antrag des Gesellschafters/Geschäftsführers auf Anerkennung als landwirtschaftlicher Unternehmer durch Ausfüllen des folgenden Formulars: Formular - natürliche Person (nicht notwendig bei Selbstbebauer-Gesellschaften);
  • Betriebsbogen oder (falls nicht vorhanden) Besitzbogen der Liegenschaften, die im Eigentum oder in Pacht der Gesellschaft sind (nur bei Liegenschaften, die außerhalb der Region Trentino-Südtirol liegen);
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von je 16 € beilegen.
Davon befreit sind Sie, wenn der Antrag zur Erlangung der Gebührenermäßigung oder eines öffentlichen nationalen oder EU-Beitrages im Bereich Landwirtschaft gestellt wird.
 


So geht es weiter

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bescheinigung vom Amt für bäuerliches Eigentum.
 

Zeiten und Fristen

Erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht, hat sie die Möglichkeit, diese innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung nachzuweisen.

Der Dienst ist immer aktiv, Sie können den Antrag jederzeit einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wer kann die Anerkennung der Gesellschaft als "berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer" oder "Selbstbebauer-Gesellschaft" beantragen?

Sie können den Antrag nur stellen, wenn die landwirtschaftliche Gesellschaft den Sitz in der Autonomen Provinz Bozen hat.

Wie viel kostet der Dienst?

Die Kosten belaufen sich auf 32 Euro, was zwei 16-Euro-Stempelmarken entspricht. Sie sind nur dann von der Steuer befreit, wenn die Bescheinigung für landwirtschaftliche Unternehmer dazu dient, Steuervorteile oder öffentliche Beihilfen im Bereich Landwirtschaft zu erhalten.

Wann kann ich den Antrag stellen?

Sie können den Antrag persönlich einreichen, indem Sie einen Termin beim Amt für bäuerliches Eigentum vereinbaren, oder ihn per PEC (zertifizierte elektronische Post) an folgende Adresse senden: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it.