Beschreibung
- Erlangung der Gebührenermäßigung beim Erwerb von landwirtschaftlichen Liegenschaften;
- andere Gründe (z. B. für Beiträge, Baugenehmigungen, ...).

Die Voraussetzungen betreffen Ihr landwirtschaftliches Unternehmen und dessen Gesellschafter und/oder Geschäftsführer.
Landwirtschaftliches Unternehmen:
Erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht, hat sie die Möglichkeit, diese innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung nachzuweisen.
Der Dienst ist immer aktiv, Sie können den Antrag jederzeit einreichen.
Landhaus 6 , Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 50 30
E-Mail: baeuerliches.eigentum@provinz.bz.it
PEC: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provinz.bz.it
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.