Um die Akkreditierung zu erhalten, muss der oder die Antragstellende das Vorhandensein folgender Voraussetzungen nachweisen.
Subjektive Voraussetzungen
Der oder die Antragstellende muss eine juristische Person sein und satzungsgemäße Ziele verfolgen, die mit Bildungstätigkeiten (oder gleichwertigen) übereinstimmen. Je nach Art der beantragten Akkreditierung können folgende Anforderungen gelten:
- gründungsdauer (z. B. Einrichtung besteht seit mindestens 2 Jahren);
- nachgewiesene Erfahrung im Bildungsbereich (z. B. mindestens 300 Stunden öffentlich geförderte Bildungsmaßnahmen in den letzten zwei Jahren oder – für bestimmte Sicherheitsbereiche – mindestens 3 Jahre spezifische Erfahrung);
- Überwiegende Tätigkeit im Bildungsbereich im Verhältnis zum Gesamtvolumen der durchgeführten Aktivitäten.
Infrastruktur- und Logistikressourcen
Der oder die Antragstellende muss über einen ständigen und zugänglichen operativen Sitz im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen verfügen. Für die ESF-Akkreditierung ist mindestens ein Unterrichtsraum erforderlich, der an den operativen Sitz angeschlossen und für Bildungsmaßnahmen geeignet ist.
Der operative Sitz und der Unterrichtsraum – sofern erforderlich – müssen:
- den geltenden Vorschriften hinsichtlich Nutzung, Arbeitssicherheit, Zugänglichkeit und Hygiene entsprechen;
- mit geeigneter Ausstattung und Möbeln versehen sein;
- bestimmte Mindeststandards erfüllen;
- klar identifizierbar, nachvollziehbar und dauerhaft mit Personal besetzt sein.
Wirtschaftlich-finanzielle Zuverlässigkeit
Es muss eine solide Vermögens- und Finanzlage nachgewiesen werden. Zudem müssen steuerliche, beitragsrechtliche und rechtliche Verpflichtungen erfüllt sein. Der gesetzliche Vertreter muss Integrität und Korrektheit garantieren.
Managementfähigkeiten und professionelle Fachkräfte
Erforderlich ist eine transparente und funktionale Organisationsstruktur, die in der Lage ist, interne Prozesse zur Planung, Durchführung und Verwaltung von Bildungsmaßnahmen zu steuern. Die Einrichtung muss über Folgendes verfügen:
- ein aktuelles Organigramm und Aufgabenverzeichnis;
- qualifiziertes Personal;
- interne Verfahren zur Sicherstellung der Dienstleistungsqualität und Rückverfolgbarkeit der Verantwortlichkeiten.
Effizienz und Wirksamkeit (nur für ESF-Akkreditierung)
Der oder die Antragstellende muss die Fähigkeit nachweisen, greifbare Ergebnisse zu erzielen sowie die Angemessenheit, Wirksamkeit und Effizienz seiner Organisation belegen.
Netzwerk mit den territorialen Akteuren (nur für ESF -Akkreditierung)
Die Einrichtung muss ihre Fähigkeit nachweisen, wirksame formelle Beziehungen zu verschiedenen Akteuren und Akteurinnen des Bildungssystems, der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und des sozialen Sektors in Südtirol aufzubauen, um ihre Bildungsdienstleistungen zu verbessern.2
Weitere Informationen
Für weitere Details zu den Akkreditierungsvoraussetzungen siehe die „Leitlinie zur ESF -Akkreditierung“ und die „Leitlinie zur Akkreditierung im Bereich nicht geförderter Ausbildung gemäß GvD 81/2008 über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“, veröffentlicht auf der Website europa.provinz.bz.it im Bereich FSE.