Beschreibung
- den Verkauf, Tausch oder Ankauf von Liegenschaften;
- die Errichtung einer Dienstbarkeit (z. B. ein Durchgangsrecht);
- die Errichtung eines Erbbaurechtes (Oberflächen- oder Unterflurrecht);
- die Teilung von Miteigentumsanteilen und ihre Abtrennung von der Liegenschaft, mit der sie verbunden sind.
