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Dienstcode: 1013

Genehmigung von Grundbuchsbewegungen bei Agrargemeinschaften (Interessentschaften, Nachbarschaften)

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Beschreibung

Antrag um Genehmigung von Grundbuchsbewegungen bei Agrargemeinschaften. Der Antrag betrifft folgende Bewegungen:
  • den Verkauf, Tausch oder Ankauf von Liegenschaften;
  • die Errichtung einer Dienstbarkeit (z. B. ein Durchgangsrecht);
  • die Errichtung eines Erbbaurechtes (Oberflächen- oder Unterflurrecht);
  • die Teilung von Miteigentumsanteilen und ihre Abtrennung von der Liegenschaft, mit der sie verbunden sind.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle Agrargemeinschaften (Interessentschaften, Nachbarschaften), die Grundbuchsbewegungen betreffend ihr Liegenschaftsvermögen (z.B. Verkauf eines Grundstücks) oder ihre Miteigentumsanteile durchführen möchten.

Voraussetzungen

Für Grundbuchsbewegungen sind besondere Genehmigungen erforderlich:
  • Verkauf, Tausch oder Ankauf von Grundstücken: muss von der Versammlung der Agrargemeinschaft mit einer Zweidrittelmehrheit aller Teilhaber oder, in zweiter Einberufung, mit einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden genehmigt werden;
  • Dienstbarkeiten (z. B. Dienstbarkeit des Durchgangs) und Erbbaurecht: es gelten dieselben Genehmigungsregeln;
  • Aufteilung von Miteigentumsanteilen und deren Trennung von der Liegenschaft: muss vom Landesrat oder von der Landesrätin für Landwirtschaft genehmigt werden;
  • Veräußerung von Miteigentumsanteilen: muss von der Vollversammlung genehmigt werden, außer die Anteile werden gemeinsam mit der verbundenen Liegenschaft verkauft;
  • Interessentschaft oder Nachbarschaft muss im amtlichen Verzeichnis der Agrargemeinschaften eingetragen sein.


So wird es gemacht

  • Laden Sie das Antragsformular, das Ihrem Ansuchen entspricht, herunter und füllen Sie es aus.
  • Reichen Sie den Antrag ein:
  1. beim Amt für bäuerliches Eigentum nach vorheriger Terminvereinbarung oder,
  2. per PEC an die folgende Adresse: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it oder,
  3. per E-Mail an die Adresse: proprieta.coltivatrice@provincia.bz.it.
  • Fassen Sie in der Vollversammlung Ihrer Gemeinschaft einen Beschluss mit Angabe der anwesenden und abwesenden Mitglieder sowie des Abstimmungsergebnisses, und fügen Sie das untenstehende Antragsformular bei.
  • Legen Sie den Beschluss dem Amt für bäuerliches Eigentum zur gesetzlich vorgesehenen Genehmigung vor.

So geht es weiter

Nach dem Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen und Ermächtigungen können Sie mit der Vertragsunterzeichnung beim Notar fortfahren.
 

Zeiten und Fristen

Der Dienst ist immer aktiv, Sie können ihn jederzeit beantragen.
 

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Abteilung Landwirtschaft.

Ich muss ein Grundstück verkaufen, das Teil einer Agrargemeinschaft ist. Wie kann ich die Genehmigung erhalten?

Sie müssen den Verkauf von der Vollversammlung der Agrargemeinschaft mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Teilhaber (oder, in zweiter Einberufung, der Anwesenden) genehmigen lassen. Anschließend müssen Sie das Antragsformular für den Verkauf ausfüllen und es zusammen mit dem Beschluss der Vollversammlung beim Amt für bäuerliches Eigentum einreichen.

Ich möchte die Miteigentumsanteile von der verbundenen Liegenschaft abtrennen. Wie kann ich die Ermächtigung erhalten?

Sie müssen die Ermächtigung des Landesrates oder der Landesrätin für Landwirtschaft beim Amt für bäuerliches Eigentum beantragen.