Beiträge für die interne Ausbildung von Mitarbeitern in Unternehmen - Nachricht
15 Mai 2026
Da die verfügbaren Mittel erschöpft sind, endet die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse zur Teilnahme an Schulungsmaßnahmen am 29. Mai 2026. Nach diesem Datum eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Erneute Anträge können ab dem 24. August 2026 eingereicht werden.
Gesetzliche Grundlage: Beschluss Nr. 1056/2025 der Landesregierung.
