Beschreibung
In den eigens dafür vorgesehenen Guidelines findest du eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.

Um ansuchen zu können, müssen Sie folgende Dokumente vorbereiten:
Falls Sie Bürger oder Bürgerin eines Staates außerhalb der Europäischen Union sind, müssen Sie persönlich im Amt für Hochschulförderung, innerhalb 31. August 2026, Ihre Aufenthaltsgenehmigung im Original vorweisen. Andernfalls werden Sie ausgeschlossen.
Sie können den Antrag vom 15. Jänner 2026 bis zum 31. August 2026 einreichen:
Achtung: Wenn Sie volljährig sind und das Gesuch nicht selbst abgeben, dann ist eine Vollmacht mit einer Fotokopie Ihres Personalausweises notwendig.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie als Antragstellerin oder Antragsteller die erforderlichen Angaben unter Ihrer eigenen Verantwortung erklären. Daher verzichtet die Landesverwaltung größtenteils auf die Vorlage von Unterlagen, führt jedoch Stichprobenkontrollen zur Überprüfung des Wahrheitsgehalts der Erklärungen durch. Sollten sich bei den Kontrollen falsche Angaben herausstellen, kann es dazu führen, dass der erhalten Zuschuss rückerstattet und Sanktionen im Sinne einer Verwaltungsstrafe verhängt werden müssen. Auch kann es zum Ausschluss von allen finanziellen Förderungen für einen Zeitraum von bis zu maximal zehn Jahren führen. In schwerwiegenden Fällen wird Strafanzeige erstattet.
Die Landesverwaltung kann Stichprobenkontrollen Ihrer Erklärungen durchführen.
Haben Sie Falscherklärungen gemacht, riskieren Sie Sanktionen, und, in schwerwiegenden Fällen, eine Strafanzeige.
Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 29 49
E-Mail: hochschulfoerderung@provinz.bz.it
PEC: hochschulfoerderung.dirittostudiouni@pec.prov.bz.it
Website: bildungsfoerderung.provinz.bz.it
Sonia Dubois, Telefon +39 0471 41 29 42
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr