Beschreibung
Bei der Abteilung Gesundheit wird ein Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Pflegedirektor/zur Pflegedirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs erstellt.

Bei der Abteilung Gesundheit wird ein Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Pflegedirektor/zur Pflegedirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs erstellt.
Alle, die sich für die Eintragung in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Pflegedirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes interessieren.
Um sich zu registrieren, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Lebenslauf „Europass-Modell“ (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet – gilt als Ersatzerklärung);
Masterabschluss in einem Gesundheitsberuf;
bei im Ausland erworbenen Studientiteln: Erklärung der Gleichwertigkeit;
bei im Ausland erworbenen Studientiteln: Bescheinigung über die Gesamtnote oder Prüfungszeugnis;
Bescheinigung über die Management-Ausbildung im Gesundheitswesen. Die Bescheinigung kann innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung des Antrags vorgelegt werden;
unterzeichneter Bericht über die Managementerfahrungen in den letzten fünf Jahren (siehe Artikel 7 der Kundmachung);
Kopien von Bescheinigungen über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Falls erforderlich, können die Originale später angefordert werden;
Zertifikat über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache für den Hochschulabschluss (Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 in geltender Fassung) oder ein gleichwertiger Nachweis;
Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen – im Original nicht älter als 6 Monate – in einem verschlossenen Umschlag gemäß Artikel 20/ter, Absatz 3 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752. Diese Bescheinigung muss beim Vorstellungsgespräch vorgelegt werden. Alle Kandidaten und Kandidatinnen (ausgenommen jene, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind) müssen die Bescheinigung über die Sprachgruppenzugehörigkeit bereits vor dem Ausfüllen des Ansuchens beim Gericht abegholt haben. Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Südtiroler Landesverwaltung und des Südtiroler Sanitätsbetriebs müssen die Bescheinigung vorlegen. Für Personen, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind, ist die Ersatzerklärung nicht mehr zulässig und muss auf dem üblichen Weg abgegeben werden;
gültiges Ausweisdokument (falls nicht digital signiert).
Sie müssen nur die Unterlagen beifügen, die in der Anmeldung zur Eintragung in das Landesverzeichnis ausdrücklich verlangt werden. Die öffentliche Verwaltung behält sich das Recht vor, alle oben genannten Unterlagen anzufordern.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € kaufen.
Sie müssen Ihren Antrag beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen per E-Mail an die folgende Adresse einreichen: pfc.san@provincia.bz.it, PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it, oder persönlich oder per Post (Einschreiben mit Rückschein empfohlen).
Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Pflegedirektor/zur Pflegedirektorin in Südtirol:
Der Pflegedirektor bzw. die Pflegedirektorin im Südtirol nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Der Pflegedirektor bzw. die Pflegedirektorin wird vom Generaldirektor bzw. von der Generaldirektorin nach Rücksprache mit der Landesregierung ernannt. Die Ernennung erfolgt nach einer Auswahl unter den Bewerbern und Bewerberinnen auf den Landesverzeichnissen der Geeigneten, wie in Artikel 10 Absatz 8 des Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3, vorgesehen.
Das Beschäftigungsverhältnis des Pflegedirektors bzw. der Pflegedirektorin ist exklusiv. Es handelt sich um einen befristeten privaten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren, der verlängert werden kann. Die Klauseln werden von der Landesregierung unter Beachtung der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (Buch 5, Titel 3) über die Selbstständigkeit und unter Berücksichtigung der tariflichen Vergütung für leitende Positionen festgelegt.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landesgesetz vom 21. April 2017, Nr. 3, in geltender Fassung „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“.
Dekret des Landeshauptmanns vom 7. August 2017, Nr. 28 „Landesverzeichnisse der für die Ernennung zur Sanitätsdirektorin/zum Sanitätsdirektor, zur Pflegedirektorin/zum Pflegedirektor beziehungsweise zur Verwaltungsdirektorin/zum Verwaltungsdirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs geeigneten Personen“.
Dekret Nr. 16961/2020 - Kundmachung zum Eintragungsverfahren in das Landesverzeichnis für die Ernenn.
Dekret Nr. 12684/2022 - Ernennung der Bewertungskommission für die Ansuchen um Eintragung in das Lan.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 81 40 / +39 0471 41 81 41
E-Mail:pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it